Personalmanagement Gemeinschaftsschulen
Allgemeine Vorbemerkungen
Seit dem Schuljahr 2012/13 sind in Baden-Württemberg Gemeinschaftsschulen eingerichtet. An den Gemeinschaftsschulen werden alle Bildungsstandards angeboten und die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden.
Die Gemeinschaftsschule ist auch eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.
Für die Umsetzung dieser Ziele ist es notwendig, dass neben Grund-, Haupt- und Werkrealschullehrkräften auch engagierte Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Sonderschulen, Realschulen und allgemein bildende Gymnasien an den Gemeinschaftsschulen tätig sind. Diese gilt es für die Gemeinschaftsschulen zu gewinnen.
Unter dem Menüpunkt
Ausschreibungen sind die entsprechenden Informationen zu ausgeschriebenen Teillehraufträgen und Stellen an Gemeinschaftsschulen zu finden. Ebenfalls sind weitere notwendige Informationen zum Personalmanagement aufgeführt. Im Menüpunkt
Stellenangebote können Sie die verschiedenen Ausschreibungszyklen nachlesen.
Vom 26. April bis 5. Mai 2013 findet die Sonderausschreibung von Teillehraufträgen (Abordnung) und Stellen für Gemeinschaftsschulen statt.
Die Stellenausschreibungen finden Sie hier.
Umfassende Informationen zu der neuen Schulart Gemeinschaftsschule einschließlich der Standorte finden Sie auf der Seite
www.gemeinschaftsschule-bw.de des Kultusportals.
Personalgewinnung für Gemeinschaftsschulen
Bereits existierende Gemeinschaftsschulen bzw. diejenigen Schulen, die zum Schuljahr 2013/14 Gemeinschaftsschulen werden, können Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Grund- und Haupt- bzw. Werkrealschulen, Realschulen und allgemein bildende Gymnasien über unterschiedliche Verfahren gewinnen.
Die schulbezogene Stellenausschreibung ist hierbei das Hauptverfahren. Aber auch über die Listenauswahl oder das klassische Versetzungsverfahren können Lehrkräfte für die Gemeinschaftsschulen gewonnen werden.
In allen Verfahren wird das Prinzip der eigenständigen Personalauswahl auf der Basis der jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften gewahrt.
Eine besondere Form der Personalgewinnung für Gemeinschaftsschulen ist die Ausschreibung von Teillehraufträgen für Gymnasial- bzw. Realschullehrkräfte, die sich bereits im Dienst des Landes befinden. Ziel dabei ist es, erfahrene Lehrkräfte aus den vorgenannten Schularten für den Dienst an Gemeinschaftsschulen zu gewinnen, damit auch auf diese Weise die Standards der Realschule und des allgemein bildenden Gymnasiums abgedeckt werden können.
Ausschreibungen von Teillehraufträgen erfolgen nur im Rahmen der für den Zeitraum zwischen Ostern und Pfingsten vorgesehenen Sonderausschreibung (26. April - 5. Mai 2013).
In der Stellenbeschreibung wird erkenntlich, ob es sich um die Übertragung eines Teillehrauftrags oder um eine Einstellung an einer Gemeinschaftsschule handelt.
Die Ausschreibungen bei Schulen, die zum Schuljahr 2013/14 Gemeinschaftsschulen werden, erfolgen unter dem Vorbehalt der endgültigen Genehmigung des jeweiligen Einrichtungsantrags.
Alle Ausschreibungen werden auf dieser Internetseite unter dem Menüpunkt
Schulbezogene Stellenausschreibungen veröffentlicht.

