Weitere 70 Bildungshäuser können starten
In der Koalitionsvereinbarung zur 14. Legislaturperiode wurde festgelegt, dass Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige in dieser Legislaturperiode modellhaft erprobt werden sollen. 33 Bildungshäuser sind seit fast drei Jahren sehr engagiert dabei und strahlen mit ihrem großen Engagement in die Kindergärten und Grundschulen hinein. Viele gut kooperierende Kindergärten und Grundschulen wünschen sich ebenfalls, ihren Kooperationsverbund zu einem Bildungshaus 3-10 weiterentwickeln zu können. Dem steht nichts mehr im Wege. In der 100-Tage-Bilanz am 1. Juni 2010 hat Frau Ministerin Prof. Dr. Marion Schick angekündigt, die Zahl der Bildungshäuser zu verdreifachen.
Die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen – wie sie derzeit erprobt wird – ist beispielgebend und zukunftsweisend. Die Bildungshäuser sollen weiterentwickelt werden. Überall dort, wo sich Grundschulen und Kindergärten gemeinsam auf den Weg machen, um zu einem Bildungshaus zusammenzuwachsen, soll dies Schritt für Schritt ermöglicht werden. 70 Bildungshäuser - möglichst gut auf das Land verteilt und bunt in ihrer Trägervielfalt - sollen ab dem neuen Schuljahr erprobt werden.
Die Teilnahmebedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben. Über die Aufnahme in die Modellphase entscheidet das Kultusministerium.
Bewerbungen sind bis zum 2. November 2010 an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Referat 33 „Kindergärten, Grundschulen“, zu richten.
Die Auswahl geeigneter Standorte erfolgt bis Mitte Dezember. Die ausgewählten Einrichtungen werden schriftlich benachrichtigt.
Da es sich beim Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige um einen pädagogischen Kooperationsverbund von Kindergarten und Schule handelt, bewerben sich die Kooperationspartner gemeinsam. Die schulischen Gremien müssen dem Modellprojekt zustimmen; das Einverständnis des Kindergartenträgers und des Staatlichen Schulamts - in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium - ist auf dem Bewerbungsbogen entsprechend zu dokumentieren.
Anschreiben von Frau Ministerin Prof. Dr. Marion Schick (PDF 127 KB)
Bewerbungsunterlagen (PDF 48 KB)
Bewerbungsbogen (Worddatei 260 KB)
Auftaktveranstaltung zum Modellprojekt "Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige"
Die Auftaktveranstaltung zum Modellprojekt "Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige" fand am 24. Januar 2008 im Neuen Schloss Stuttgart (Schlossplatz 4), Weißer Saal statt.
Zur Veranstaltung wurde ein festgelegter Personenkreis eingeladen.
- Programm (Dateigröße 96 KB)
- Forenübersicht (Dateigröße 115 KB)
- Faxanmeldung (Dateigröße 474 KB)
Kultusminister Rau: Zehn weitere Bildungshäuser werden eingerichtet
Kurzbeschreibung: Zum kommenden Schuljahr steigt die Zahl der Standorte von 23 auf 33 / Anhaltend großes Interesse am Modellprojekt
Kindergärten und Grundschulen werden zu einer durchgängigen Bildungseinrichtung für Drei- bis Zehnjährige verzahnt
Zum nächsten Schuljahr 2008/09 werden zehn weitere Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige eingerichtet. Damit steigt die Gesamtzahl der Standorte von 23 auf 33. Dies gab Kultusminister Helmut Rau MdL am Freitag (7. Dezember) in Stuttgart bekannt. „Das anhaltend große Interesse hat uns bewogen, mehr Bildungshäuser einzurichten als ursprünglich geplant", sagte der Minister. Die enge Verzahnung von Kindergärten und Grundschulen biete neue Möglichkeiten im Bereich der frühkindlichen Bildung und Förderung. „Unser Ziel ist es, Kindern eine kontinuierliche und bruchlose Entwicklung ihrer Bildungsbiografie zu ermöglichen.“
In den Bildungshäusern wird die Lern- und Entwicklungssituation der Kinder in einem einrichtungsübergreifenden sozialen Rahmen gestaltet. Die gemeinsamen Bildungsangebote sind integraler Bestandteil der Wochen- und Stundenpläne der Kindergärten und Grundschulen. Eine Schlüsselfunktion kommt den Entwicklungsberichten der Erziehungskräfte zu. Auf der Grundlage regelmäßiger Beobachtung sollen die Dokumentationen Auskunft über die Entwicklungsfortschritte der Kinder geben und Ansatzpunkte für gezielte Fördermaßnahmen enthalten.
Bei der Standortauswahl haben die Ausgangslage in der Zusammenarbeit sowie die Qualität des eingereichten pädagogischen Kooperationskonzepts eine entscheidende Rolle gespielt. Weitere Kriterien wie regionale Gesichtpunkte, die Größe der Schule, der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund sowie besondere Profile von Kindergärten und Grundschulen kamen ebenfalls zur Geltung.
Die ausgewählten Modellgrundschulen werden vom Land mit zusätzlichen Anrechnungsstunden unterstützt. Je teilnehmende Grundschulklasse werden drei zusätzliche Anrechungsstunden pro Jahr ausgewiesen. Die Träger der Kindergärten sichern zu, ihren Mitarbeitern eine gleichwertige Entlastung zu gewähren.
Hinweis an die Redaktionen:
An den Modellstandorten kann eine Grundschule auch mit mehreren Kindergärten zusammenarbeiten. Dies ist der Grund dafür, dass die Zahl der teilnehmenden Kindergärten höher ausfällt als die der Grundschulen. Im laufenden Schuljahr nehmen 23 Grundschulen und 31 Kindergärten an dem Modellprojekt teil. Nach der Standorterweiterung zum nächsten Schuljahr steigt die Zahl der Grundschulen auf 33, die der Kindergärten auf 45.
Für die Teilnahme zum Start der Modellphase im September dieses Jahres hatten sich insgesamt 93 Standorte mit ebenso vielen Grundschulen und 134 Kindergärten beworben.
Ab September startet an 20 neuen Standorten im Land Modellversuch mit Bildungshäusern
Zentrales pädagogisches Strukturelement der Bildungshäuser sind einrichtungsübergreifende Lern- und Spielzeiten in jahrgangsgemischten Gruppen
Kultusminister Helmut Rau: „Unser Ziel ist es, Kindern eine kontinuierliche und bruchlose Entwicklung ihrer Bildungsbiografie zu ermöglichen."
Das Modellprojekt "Bildungshaus 3-10" startet ab September an landesweit 20 neuen Standorten mit 20 Grundschulen und 31 Kindergärten. Dies gab Kultusminister Helmut Rau MdL am Freitag (27. Juli) in Stuttgart bekannt. In den Bildungshäusern wird die Zusammenarbeit von Kindergärten und Grundschulen so eng miteinander verzahnt, dass eine durchgängige Bildungseinrichtung für Drei- bis Zehnjährige entsteht. Zentrales pädagogisches Strukturelement sind einrichtungsübergreifende Lern- und Spielzeiten in jahrgangsgemischten Gruppen.
Mit den Bildungshäusern schlage Baden-Württemberg als erstes Bundesland neue Wege im Bereich der frühkindlichen Bildung ein. Über die bisherige Kooperation hinaus sollen sich Kindergarten und Grundschule zu einem pädagogischen Verbund weiterentwickeln. "Unser Ziel ist es, Kindern eine kontinuierliche und bruchlose Entwicklung ihrer Bildungsbiografie zu ermöglichen", sagte Rau. Der Minister hob die große Zahl an Bewerbungen hervor. Die positive Resonanz sei ein Beleg für die Innovationsbereitschaft der pädagogischen Fachkräfte in den Grundschulen und Kindergärten. Die insgesamt drei Standorte in Ulm und Bad Wurzach, die bisher schon in diesem Bereich tätig waren, setzen ihre Arbeit fort.
Für die Teilnahme hatten sich insgesamt 93 Standorte mit 227 Einrichtungen, davon 93 Grundschulen und 134 Kindergärten, beworben. Eine weit entwickelte Ausgangslage in der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule sowie die Qualität des eingereichten pädagogischen Kooperationskonzepts haben bei der Entscheidung eine entscheidende Rolle gespielt. Auf dieser Grundlage sind dann weitere Auswahlkriterien zur Geltung gekommen. Dazu zählen beispielsweise regionale Gesichtpunkte, die Größe der Schule, der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund sowie besondere Profile von Kindergärten und Grundschulen.
In den Bildungshäusern wird die Lern- und Entwicklungssituation der Kinder in einem einrichtungsübergreifenden sozialen Rahmen gestaltet. Die gemeinsamen Bildungsangebote sind integraler Bestandteil der Wochen- und Stundenpläne von Kindergarten und Grundschule. Eine Schlüsselfunktion kommt den Entwicklungsberichten zu. Auf der Grundlage regelmäßiger Beobachtung sollen sie Auskunft über die Entwicklungsfortschritte der Kinder geben und, wo notwendig, Ansatzpunkte für gezielte Fördermaßnahmen enthalten. „Je individualisierter die Bildungs- und Entwicklungsverläufe gestaltet werden, desto mehr treten Zurückstellungen und ähnliche Eingriffe in die Bildungsbiografie in den Hintergrund“, betonte Kultusminister Rau.
Die Modelleinrichtungen werden vom Land mit zusätzlichen Anrechnungsstunden unterstützt. Je teilnehmende Grundschulklasse werden drei zusätzliche Anrechungsstunden pro Jahr ausgewiesen. Für die Dauer des Modellversuchs stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro für Projekt- und Personalkosten im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation zur Verfügung. Die Träger der Kindergärten sichern zu, ihren Mitarbeitern eine gleichwertige Entlastung zu gewähren.
Die ausgewählten Träger und Schulen wurden über ihrer Teilnahme informiert.
Bildungshaus 3-10: Bewerbungsfrist läuft bis 15. Juni
Kurzbeschreibung: 20 Modellprojekte sollen ab dem neuen Schuljahr institutionsübergreifendes Miteinander erproben
Projekt läuft sieben Jahre und wird wissenschaftlich begleitet
Kultusminister Helmut Rau: „Individuelle Entwicklungs- und Bildungsbiografien der Kinder können sich in Bildungshäusern kontinuierlich entwickeln“
„Wir brauchen mutige Pädagogen sowohl in den Kindergärten als auch in den Grundschulen, die sich gemeinsam mit den Eltern und den Trägern auf den Weg begeben, an der Entwicklung des Bildungshauses 3-10 mitzuwirken. In der Erprobungsphase erhalten die Fachkräfte viel Freiraum, um die enge Verzahnung von Kindergarten und Schule weiter voranzutreiben“, erklärte Kultusminister Helmut Rau MdL anlässlich der Ausschreibung des Modellprojekts Bildungshaus 3-10. Interessierte Kindergärten und Schulen können sich für das Projekt beim Kultusministerium bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni. Die teilnehmenden Einrichtungen werden bis Anfang Juli benachrichtigt.
In insgesamt 20 Modellprojekten, möglichst über ganz Baden-Württemberg verteilt, sollen Kooperationsverbünde zwischen Kindergärten und Grundschulen entstehen, in denen die Fachkräfte der Kindergärten und die Lehrkräfte der Grundschulen 3 - bis 10-Jährigen ein gemeinsames Lernen ermöglichen. Dazu sollen beide Institutionen noch enger als bisher miteinander verzahnt werden.
Ziel der siebenjährigen Erprobungsphase soll ein pädagogischer Verbund sein, der Bildungsangebote gemeinsam und institutionsübergreifend vorbereitet und durchführt. Die Angebote sollen in beiden Einrichtungen stattfinden und die Bildungsziele des Orientierungsplans und des Bildungsplans Grundschule abdecken.
Damit aus der Kooperation ein pädagogischer Verbund entstehen kann, sollen gemeinsame Lern- und Spielzeiten in jahrgangsgemischten Gruppen stattfinden, Entwicklungsziele in gemeinsamen pädagogischen Teams erarbeitet werden und die Bildungsangebote des Bildungshauses als integraler Bestandteil der Wochen- und Stundenpläne beider Einrichtungen verankert werden. Außerdem sollen die individuellen Entwicklungsverläufe der Kinder im Bildungshaus 3-10 im Mittelpunkt stehen und der konstruktive Dialog von Pädagogen des Bildungshauses und den Erziehungsberechtigten auch dazu beitragen, für eine bruchlose Bildungsbiografie der Kinder zu sorgen. Dazu soll der "Runde Tisch Schulreifes Kind" nach Möglichkeit in das Bildungshaus 3-10 integriert werden.
Auf der Grundlage regelmäßiger und strukturierter Beobachtung und Dokumentation, sollen die Entwicklungsschritte des Kindes gefördert werden. Die Lern- und Entwicklungssituation der Kinder soll in einem gemeinsamen sozialen Rahmen gestaltet werden und bei Bedarf besondere Förderangebote ermöglichen. Außerdem soll die strukturierte Beobachtung und Dokumentation auch die Grundlage für regelmäßige Entwicklungsgespräche zwischen Pädagogen und Erziehungsberechtigten bieten. Die Entwicklungsberichte können Schulberichte, Halbjahresinformationen und Zeugnisse ergänzen und weiterentwickeln. Je individualisierter die Bildungs- und Entwicklungsverläufe gestaltet werden, desto mehr treten Zurückstellungen und ähnliche Eingriffe in die Bildungsbiografie in den Hintergrund.
Die Modelleinrichtungen werden vom Land mit zusätzlichen Anrechnungsstunden unterstützt. Je teilnehmende Grundschulklasse werden drei zusätzliche Anrechungsstunden ausgewiesen. Dafür stellt das Kultusministerium Mittel in Höhe von 3,71 Millionen Euro für Projekt- und Personalkosten zur Verfügung. Die Träger der Kindergärten sichern zu, ihren Mitarbeitern eine gleichwertige Entlastung zu gewähren.
Die Ausschreibung wird derzeit an alle Regierungspräsidien, Ämter für Schule und Bildung, die kommunalen Landesverbände, die Kirchen und sonstigen freien Trägerverbände sowie an alle Kindergartenträger versandt.
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt über den gesamten Zeitraum von sieben Jahren.
Ausschreibungsunterlagen:
- Anschreiben zur Ausschreibung (pdf, 42 kB)
- Ausschreibung - Bildungshaus 3-10 (pdf, 34 kB)
- Ausschreibungsformular-Bildungshaus 3-10 (pdf, 77 kB)

