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Datum:  09.12.2009

Ergebnisse der Anhörung zur Privatschulfinanzierung dem Ministerrat vorgestellt

Kurzbeschreibung:  Kostendeckungsgrade bis zu 76,9% erreicht / Rau: Im Doppelhaushalt 2010/11 zusätzlich 3,5 Mio. Euro für 2010 und 8 Millionen Euro für 2011 für Privatschulen geplant

Kultusminister Helmut Rau MdL hat die Berechnungen der Kostendeckungsgrade in der Privatschulfinanzierung sowie die Ergebnisse der Anhörung der Privatschulverbände dem Ministerrat vorgestellt. Je nach Schulart liegen die aktuellen Kostendeckungsgrade zwischen 76,9 Prozent für Gymnasien und 62,4 Prozent für Hauptschulen. „Die Kostendeckungsgrade sind gesunken, weil die Kosten je Schüler der öffentlichen Schulen in letzter Zeit überproportional gestiegen sind“, erklärte Rau.

Zum 1. September 2008 hatte der Landtag eine strukturelle Zuschussanhebung beschlossen. Dabei wurden die Zuschüsse für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen auf einen Kostendeckungsgrad von 70,5 Prozent angehoben, soweit dieser noch nicht erreicht wurde. „Bei der jetzigen Berechnung hat sich herausgestellt, dass der Kostendeckungsgrad bei allen Schularten seitdem wieder gesunken ist. Um die Zuschüsse erneut auf mindestens 70,5 Prozent anzuheben, sind pro Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von über 8 Millionen Euro erforderlich. Diese sind im Doppelhaushalt 2010/11 vorgesehen“, erläuterte Rau. Der Landtag entscheidet Anfang 2010 über den Haushalt.

Die Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens nach dem Bruttokostenmodell hatte der Ministerrat bereits im August zur Kenntnis genommen und das Kultusministerium mit der Anhörung beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg (AGFS), die Erzdiözese Freiburg, die Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie die Evangelischen Landeskirche in Baden haben Stellungnahmen abgegeben. Die Anhörungsergebnisse wurden zusammen mit Bewertungen des Kultusministeriums in den Privatschulbericht aufgenommen. Dieser wird jetzt dem Landtag vorgelegt. Umgesetzt wurde darin bereits der Vorschlag der AGFS, Evaluationskosten nicht als Sonderfaktoren aus der Berechnung herauszunehmen. Bei einigen Schularten führte diese Änderung der Berechnungsgrundlage zu einem etwas niedrigeren Kostendeckungsgrad als in der ersten Fassung.

Das so genannte Bruttokostenmodell wurde mit der Änderung des Privatschulgesetzes vom 7. März 2006 eingeführt. Dabei werden die Kosten eines Schülers einer öffentlichen Schule mit den Zuschüssen an die entsprechenden Ersatzschulen verglichen und die Kostendeckungsgrade errechnet. Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen, sowie auch die Freien Waldorfschulen. Zur Überprüfung der Finanzierungshöhe wird alle drei Jahre der Kostendeckungsgrad berechnet und dem Landtag zur weiteren Entscheidung über die Weiterentwicklung der Bezuschussung vorgelegt. Die Zuschüsse an die Privatschulen werden als Prozentsätze eines Lehrergehalts ausgewiesen.

Insgesamt förderte das Land Schulen in freier Trägerschaft im letzten Jahr mit rund 560 Millionen Euro. In diesem Jahr sind es rund 595 Millionen Euro. Im Schuljahr 2008/09 besuchten über 142 000 Schülerinnen und Schüler 719 Privatschulen in Baden-Württemberg. 

 

Schulart Kosten 2008 Vergleichs-relevanter Kostendeckungsgrad nach dem Kostendeckungsgrad nach struktureller Zuschussanhebung am Kostendeckungs-grad nach dem Bruttokostenmodell in % auf der Datenbasis 2005***
an öffentlichen Schulen Zuschuss 2008* Bruttokostenmodell 1.9.2008**
  ab 1.9.2008 in % auf der Datenbasis 2008  
Grundschule, 3.732 € 2.389 € 64,00%   63,70%
Kl. 1 - 4 Freie Waldorfschulen  
   
   
  70,50%
Hauptschule 5.958 € 3.716 € 62,40% 70,50% 63,10%
Realschule 4.256 € 3.053 € 71,70%   73,90%
73,90%
Gymnasium, 5.339 € 4.105 € 76,90%   79,40%
Kl. 13 Freie Waldorfschulen  
   
  79,40%
Berufliche Gymnasien 6.049 € 4.105 € 67,90% - -
FS Sozialpädagogik (BK) 7.432 € 5.488 € 73,80%   80,70%
80,70%
BFS technisch 6.992 € 4.564 € 65,30%   70,00%
70,50%
BFS übrige 6.254 € 4.193 € 67,00%   70,40%
70,50%
BK technisch 6.553 € 4.435 € 67,70%   69,10%
70,50%
BK übrige 5.815 € 4.073 € 70,00%   70,30%
70,50%

* Nach den strukturellen Zuschussänderungen durch die Novellierung des PSchG vom 23. Juli 2008 und der Besoldungserhöhung zum 1. November 2008
** auf Basis der im Landtagsbericht des Jahres 2006 errechneten Kostendeckungsgrade
*** aus dem Landtagsbericht vom 24. November 2006 nach den strukturellen Zuschussänderungen durch die Novellierung des PSchG vom 19. Oktober 2004

 
 
 
 
 

 


 

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