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Jugendberufshelfer

Projekt Jugendberufshelfer in Baden-Württemberg

Mit dem  Projekt Jugendberufshelfer wird vom Kultusministerium  zusammen mit den Stadt- und Landkreisen eine Konzeption umgesetzt, die direkt beim Jugendlichen ansetzt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung. Dabei werden zusammen mit den Jugendlichen Kontakte zu möglichen Arbeitgebern geknüpft. Das Projekt Jugendberufshelfer ist ausbildungs- und beschäftigungsorientiert und hat das Ziel, für jeden jungen Menschen die am besten geeignete Maßnahme zu finden und ihn zu motivieren, Verantwortung für seine Existenzsicherung und Lebensplanung zu übernehmen.

Ziel ist eine bedarfsorientierte Umsetzung unter Berücksichtigung örtlicher und regionaler Besonderheiten: Maßnahmeträger für das Projekt ist ein Stadt- bzw. Landkreis oder eine von diesem beauftragte Institution. Das Land  begleiten das Projekt und stellt für dessen Umsetzung einen Zuschuss zur Verfügung.

Arbeitskreise

Unter Einbeziehung bereits existierender Arbeitskreise soll bei jedem Projekt ein Arbeitskreis für den Stadt- bzw. Landkreis oder für das Arbeitsamt bestehen, an dem alle Verantwortlichen beteiligt sind, die sich mit der Thematik schulische und berufliche Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher befassen.

Zentrale Aufgabe der Arbeitskreise ist die Unterstützung des Projektes beim Aufbau eines Netzwerkes von Ausbildungs- bzw. Arbeits- und Qualifizierungsplätzen für Leistungsschwächere in der jeweiligen Region.

Im Projekt Jugendberufshelfer sollen alle Beteiligten eine möglichst intensive Begleitung der betroffenen Jugendlichen von der Schule (insbesondere aus dem Berufsvorbereitungsjahr) in eine Ausbildung oder eine Fördermaßnahme bzw. in die Arbeitswelt sicherstellen. Dabei sollen diese mit der Jugendsozialarbeit und den Jugendagenturen kooperieren. Die Wirksamkeit dieser Ansätze wird durch eine enge Zusammenarbeit voll ausgeschöpft.

Die Arbeit als Jugendberufshelfer

Die im Projekt Jugendberufshelfer mitarbeitenden Personen sollen sich als Spezialisten intensiv und vornehmlich auf die Unterstützung von Jugendlichen bei der Aufnahme einer Ausbildung konzentrieren. Im Sinne einer treibenden und koordinierenden Kraft stellen sie eine aktive Begleitung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt sicher. Wichtige Aufgabenfelder sind dabei:

  • Enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis
  • Herstellen von Kontakten zwischen den Mitgliedern des Arbeitskreises (berufliche Schulen, Arbeitsamt, Kammern u. a.) in der Startphase.
  • Mitwirken bei der Erarbeitung eines auf die spezifischen Bedingungen der Region abgestimmten Handlungskonzeptes.
  • Kontakte zu den Arbeitsämtern, Schulen und Betrieben halten
  • Absprache mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen über erfolgversprechende Strategien.
  • Kontaktaufnahme zu den einzelnen Jugendlichen, den Klassenlehrern und ggf. Schulsozialarbeitern bzw. der Jugendhilfe sowie zu den Erziehungsberechtigten.
  • Information über mögliche Ausbildungs-, Arbeits- und Qualifizierungsplätze.
  • Zusammen mit den Jugendlichen Kontakte zu Betrieben und potentiellen Arbeitgebern aufnehmen, ggf. mit einer Betreuung zur Vermeidung eines Ausbildungsabbruchs.
  • Wecken ehrenamtlichen Engagements zur Unterstützung des Projekts. 
  • Ansprechpartner für ehrenamtliche Kräfte
  • "Eine Brücke bauen, ein Stück Weg mitgehen und den Jugendlichen auch mal an die Hand nehmen!"

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen die im Projekt eingesetzten Personen Qualifikationen aus dem Bereich der Pädagogik, Personalführung oder -beratung besitzen. Diese können in einem Studium zum Beispiel Lehramt, Betriebswirtschaftslehre / Personalwirtschaft, Sozialpädagogik) oder durch Berufspraxis (zum Beispiel als Ausbildungs- oder Personalleiter, Ausbildungsberater, Meister, Techniker oder Betriebswirt mit Ausbildungserfahrung, leitender Mitarbeiter in der Jugend- oder Sozialarbeit) erworben worden sein. Darüber hinaus sind detaillierte Kenntnisse über das System der beruflichen Bildung erwünscht. Die Auswahl der geeigneten Personen erfolgt durch den Maßnahmeträger in enger Abstimmung mit dem Arbeitsamt und in grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem Arbeitskreis.