Landesjugendplan
Im Landesjugendplan werden die Leistungen des Landes Baden-Württemberg im Bereich der Jugendbildung und Jugendhilfe beschrieben und zahlenmäßig belegt. Der Landesjugendplan wird parallel zum jeweiligen Staatshaushaltsplan erstellt und bildet die dortigen Förderpositionen ab. Er enthält die Ausgaben verschiedener Ressorts auf diesem Gebiet.
Der Förderbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport umfasst insbesondere die außerschulische Jugendbildung mit einem Volumen von derzeit über 33 Millonen EUR. Von besonderer Bedeutung sind dabei Programme zur Förderung von Bildungsreferenten der Jugendorganisationen, von Seminaren und praktischen Bildungsmaßnahmen, von internationalen Schüler- und Jugendbegegnungen, von Maßnahmen zur Kooperation der Jugendarbeit mit Schule und zur Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund sowie von Jugendbildungsakademien. Hinzu kommen Zuschüsse für Musikschulen (die mit ca. 16,4 Millionen EUR rund die Hälfte des oben genannten Volumens ausmachen), Jugendkunstschulen, jugendmusikalische Bildungsstätten sowie jugendmusikalische Projekte und Begegnungen.
Zuwendungsempfänger sind Träger der außerschulischen Jugendbildung und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Zuständig für die Bewilligung der Fördergelder sind in der Regel die örtlichen Regierungspräsidien.
Der Landesjugendplan wird laufend den aktuellen jugendpolitschen Entwicklungen angepasst. Außerdem steht ein Auszug aus dem Kultusetat (Kap. 0465) zum Herunterladen bereit. Nähere Auskünfte erteilt das Jugendreferat im Kultusministerium.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an das
Jugendreferat wenden.



