Landeskuratorium für außerschulische Jugendbildung
Aufgabe des Landeskuratoriums ist es, die Landesregierung - insbesondere das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport - in Fragen der außerschulischen Jugendbildung zu beraten. Es fördert die Entwicklung durch Vorschläge, Empfehlungen und Gutachten auf diesem Gebiet und trägt zur Koordinierung und Kooperation der außerschulischen Jugendbildung bei. Das Landeskuratorium wird außerdem zu grundsätzlichen Fragen der Förderung gehört.
Dem Landeskuratorium für außerschulische Jugendbildung gehören insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände und sonstiger bedeutsamer Jugendorganisationen, des Landesjugendamtes, der musikalischen Bildung und der kommunalen Landesverbände sowie in der außerschulischen Jugendbildung erfahrene Persönlichkeiten an. Die Mitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren von der Kultusministerin oder dem Kultusminister berufen. Die gegenwärtige Sitzungsperiode hat im Januar 2007 begonnen und endet im Januar 2011.
Nähere Informationen erteilt das Jugendreferat im Kultusministerium.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an das
Jugendreferat wenden.



