Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines
Wohin wende ich mich, wenn ich als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt werden will?
Anträge auf Anerkennung sind bei dem örtlichen Jugendamt bzw. bei landesweiter Bedeutung beim Landesjugendamt (Dezernat 4 des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) zu stellen.
Was ist der Landesjugendplan?
Der Landesjugendplan (LJP) umfasst alle Förderprogramme des Landes für Jugendliche. Er wird jeweils gemeinsam mit dem Staatshaushaltsplan erstellt und vom Landtag beraten. Er stellt die Ausgaben des Sozialministeriums, des Kultusministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Innenministeriums und des Umweltministeriums für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendhilfe detailliert dar.
Die außerschulische Jugendbildung wird durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gefördert. Von besonderer Bedeutung sind dabei Programme zur Förderung von Bildungsreferenten der Jugendorganisationen, von Seminaren und praktischen Bildungsmaßnahmen, von internationalen Schüler- und Jugendbegegnungen, von Maßnahmen zur Kooperation der Jugendarbeit mit Schulen und zur Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund sowie von Jugendbildungsakademien. Hinzu kommen Zuschüsse für Musikschulen, Jugendkunstschulen, jugendmusikalische Bildungsstätten sowie jugendmusikalische Projekte und Begegnungen.
Auszug des Landesjugendplans für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Die jeweils aktuelle Fassung des Landesjugendplans kann auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums und des Landtags (DS 14/3664, 42. LJP) eingesehen werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Bereich Kooperation Jugendarbeit und Schule habe?
Zum Einen können Sie sich an die Landesarbeitsstelle Kooperation wenden und zum Anderen gibt es in jedem Staatlichen Schulamt einen Ansprechpartner für die Kooperation Jugendarbeit-Schule.
Gesamtbildungskonzept und Bündnis für die Jugend
1. Wer sind die Bündnispartner des Landes BW?
Zu den Bündnispartnern zählen folgende Organisationen:
- die Baden-Württembergische Sportjugend (BWSJ) - www.bwsj.de
- die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e.V.(LAGO) - www.lago-bw.de
- der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. (LJR) - www.ljrbw.de
- die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. (LKJ) - www.lkjbw.de
- die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL) - www.landjugend.de
Für nähere Informationen zu den Bündnispartnern wird auf die jeweiligen Internetauftritte verwiesen.
2. Wann wird das Gesamtbildungskonzept erstellt sein?
Der Abschluss der Arbeiten ist für 2011 geplant.
3. Welche Ziele verfolgt das Gesamtbildungskonzept?
Der Erstellung des Gesamtbildungskonzeptes liegen im Wesentlichen zwei übergeordnete Ziele zu Grunde, die sich aus dem Bündnistext ergeben. So sollen die verschiedenen Aspekte der Jugendbildung unter Würdigung der Träger der außerschulischen Jugendbildung dargestellt werden. Ebenso ist die Förderung der Kooperation der Bildungsträger untereinander, wie beispielsweise zwischen Jugendarbeit und Schule, ein Anliegen des Konzeptes.
Es ist davon auszugehen, dass im Laufe der Konzeptentwicklung weitere Ziele erarbeitet werden, die sich detaillierter auf einzelne Bereiche beziehen werden.
Jugendbegleiter-Programm
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Jugendbegleiter-Programm finden Sie auf der Seite des Jugendnetzes:
FAQ-Liste zum Jugendbegleiter-Programm
Internationaler Schüleraustausch
Wo finde ich Informationen zum internationalen Jugendbegegnung und Schüleraustausch?
Es befinden sich vielfältige Informationen und weiterführende Links in unserem Bereich Themen zum internationalen Schüleraustausch.
Wer ist zuständig für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen und Schüleraustausch?
Bitte wenden Sie sich für die Förderung beim internationalen Jugendaustausch an das jeweils örtlich zuständige Regierungspräsidium.



