Zielvereinbarung zwischen Schulen und Schulverwaltung
im Dezember 2006 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Selbst- und Fremdevaluation für den Schulbereich verpflichtend eingeführt und damit den Startschuss gegeben für die flächendeckende Einführung eines Evaluationssystems an den Schulen. In den letzten Jahren wurde zudem der Handlungsspielraum der Schulen erweitert und ihre Eigenständigkeit gestärkt. Beispiele sind die Einführung von Bildungsstandards und Lernfeldern, die Flexibilisierung des Organisationserlasses und die schulbezogene Stellenaussschreibung.
Um die Gesamtsteuerung des Bildungssystems mit der Eigenständigkeit der Schulen in Einklang zu bringen, wird derzeit ein Konzept für ein neues Zusammenwirken von Schule und Schulverwaltung eingeführt: Zielvereinbarungen verbinden die Entwicklungsimpulse der einzelnen Schule mit den bildungspolitischen Vorgaben des Landes, wie sie aus Artikel 7 des Grundgesetzes abgeleitet werden. So ermöglichen Zielvereinbarungen die systematische Verknüpfung von schulischer Eigenständigkeit, Evaluation der Schulentwicklungsprozesse und schulaufsichtlicher Verantwortung.
Schulen aller Schularten erprobten im Jahr 2006 den Entwurf der Handreichung Zielvereinbarung. Die Erfahrungen der Beteiligten bilden die Basis für die nun vorliegende weiterentwickelte Fassung. Die Handreichung beschreibt den Zielvereinbarungsprozess und soll so den Beteiligten in den Schulen und in der Schulverwaltung Hilfestellung geben und ein einheitliches und transparentes Verfahren gewährleisten.
Handreichung Zielvereinbarung zwischen Schulen und Schulverwaltung
Formulare Zielvereinbarung Stand April 2009

