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Übergang vom allgemein bildenden Gymnasium des achtjährigen Bildungsgangs an berufliche Gymnasien

Am 8. April 2003 beschloss der Ministerrat die flächendeckende Einführung des achtjährigen Gymnasiums zum Schuljahr 2004/2005. Ein Hauptargument für die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges waren und sind die in Deutschland vergleichsweise langen Ausbildungszeiten. Das achtjährige Gymnasium entspricht internationalen Standards und einem verantwortlichen Umgang mit der Lebens- und Arbeitszeit junger Menschen.

Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die von einem allgemein bildenden Gymnasium auf ein berufliches Gymnasium wechseln möchten, gibt es entweder einen achtjährigen oder einen neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife. Im Rahmen der am beruflichen Gymnasium zur Verfügung stehenden Kapazitäten bestehen für die Schülerinnen und Schüler die folgenden beiden Möglichkeiten:

  1. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Klasse 9 des allgemein bildenden Gymnasiums und wechseln nach der Versetzung in die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums. Sie haben allerdings in diesen Fällen bei Eintritt in das berufliche Gymnasium noch keinen mittleren Bildungsabschluss; er wird ihnen erst dann zuerkannt, wenn sie am beruflichen Gymnasium in die 1. Jahrgangsstufe versetzt worden sind.
    Dieser gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insgesamt acht Jahre.
  2. Die Schülerinnen und Schüler besuchen am allgemein bildenden Gymnasium auch die Klasse 10 und erwerben dort mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den Mittleren Bildungsabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln sie auf das berufliche Gymnasium. Der Besuch der Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums gilt in diesen Fällen nicht als Wiederholung der Klasse.
    Dieser gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insgesamt neun Jahre.

Die Schulleitungen wurden gebeten, die Schülerinnen und Schüler im achtjährigen Gymnasium entsprechend zu beraten.