Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können eine Versetzung aus persönlichen Gründen an einen anderen Dienstort beantragen.
1. Hinweise
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Versetzung. Die Schulaufsichtsbehörden bemühen sich jedoch, den Anträgen nach Möglichkeit stattzugeben.
Kriterien hierfür sind:
- Fristgerechte Antragstellung (Termin: erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien (09.01.2012)
Termin zur Meldung der stellenwirksamen Änderungswünsche (PDF))
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung. Die Versetzungsentscheidung kann ansonsten zurück genommen werden
- Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel zumindest für die Dauer der regelmäßigen Probezeit an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftig begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt. - Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
- Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich
- Liegen mehr Anträge vor als Versetzungsmöglichkeiten bestehen, werden Anträge aus familiären, sozialen Gründen vorrangig berücksichtigt.
2. Antragstellung
Der Versetzungsantrag wird online gestellt. Lehrkräfte, die privat keinen PC mit Internetanschluss und Drucker haben, können den Antrag an einem Schul-PC stellen.
Nach der Dateneingabe müssen Sie einen Belegausdruck erzeugen. Dieser Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Die Schulleitung leitet den Antrag im Intranetverfahren den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiter.
Lehrkräfte, die den Antrag nicht online stellen können, können den Vordruck unter
Service -> Downloads herunterladen.
Bei einer geplanten Deputatsänderung ist zusätzlich ein Antrag auf Änderung der Arbeitszeit zu stellen. Dieser Antrag kann voraussichtlich ab November 2011 auch online über den neuen Menüpunkt "Stellenwirksame Änderungen" gestellt werden.
Es wird empfohlen, am Ende der Dateneingabe (nach der Vergabe des Kennworts) die Möglichkeit der Zusendung des Antrags per E-Mail in Anspruch zu nehmen, sofern Sie ein E-Mail-Postfach haben. Sollte ein Direktausdruck Ihres Antrags auf der dann nachfolgenden Maske nach Absenden des Antrags nicht funktionieren, können Sie die als Anlage zu dieser E-Mail übersandte PDF-Datei als Belegausdruck verwenden und unterschrieben Ihrer Schulleitung übergeben. Es wird empfohlen, eine Mehrfertigung des Belegausdrucks zu den persönlichen Unterlagen zu nehmen.
Sie haben damit auch die Möglichkeit, diesen Antrag elektronisch an die für Sie zuständige Personalvertretung bzw. an die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten zu übersenden, wenn Sie eine Unterstützung Ihres Antrags durch die Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung wünschen. Die Kontaktadressen der Personalräte und der Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind als
PDF-Dokument hinterlegt.
Die erhobenen Daten werden automatisiert verarbeitet und an die zuständigen Behörden (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Regierungspräsidien und untere Schulaufsichtsbehörden) übermittelt. Eine Teilnahme am Versetzungsverfahren setzt die Einwilligung zur Datenspeicherung und –verarbeitung für diesen Zweck voraus. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden dann gelöscht. Nach § 21 Landesdatenschutzgesetz besteht ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten.
3. Weiteres Verfahren
Sobald die Entscheidungen über die Versetzungsanträge getroffen wurden, informiert die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde hierüber. Über die Versetzungen wird in der Regel im Zeitraum Juni/Juli entschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Versetzung auch über eine erfolgreiche Bewerbung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens erfolgen kann. Eine Antragstellung erfolgt über den Menüpunkt
Versetzung über schulbezogene Ausschreibungen.
Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist eine Freigabe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Die Ausschreibungen werden unter folgendem Menüpunkt veröffentlicht:
Schulbezogene Stellen. Wichtige Informationen zu dem Verfahren können Sie unter
Informationen zu Versetzung über schulbezogene Ausschreibungen nachlesen.
Die jeweiligen Ausschreibungszeiträume werden auf dieser Seite veröffentlicht:
Ausschreibungszeiträume.
4. Status-Abfrage
Mit Ihrer Antragsnummer (siehe Belegausdruck), Ihrem Namen, dem Geburtsdatum sowie dem Kennwort, das Sie am Ende der Dateneingabe vergeben, können Sie den Status Ihres Antrags abfragen.
Mögliche Status-Anzeigen sind:
- abgeschickt (d. h. die Daten wurden von Ihrem PC abgesandt)
- angekommen (d. h. die Daten sind auf dem Server der Kultusverwaltung angekommen)
- übernommen (d. h. die Daten wurden in das Lehrerversetzungsverfahren übernommen)
- freigegeben (die obere Schulaufsichtsbehörde - Regierungspräsidium - hat Sie für eine Versetzung freigegeben) Hinweis: Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Versetzung auch erfolgt.
- nicht freigegeben (d. h. sie können nicht am Versetzungsverfahren teilnehmen).

