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Versetzungen von Lehrkräften im Schuldienst des Landes

Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule bzw. in ein anderes Bundesland beantragen.


Sie können

 

  • eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens (Versetzung schulbezogene Ausschreibung) beantragen. Die Ausschreibungszeiträume werden auf der Internetseite  www.lehrereinstellung-bw.de veröffentlicht. Für die Ausschreibungen zur Einstellung zum Februar und im Rahmen des Nachrückverfahrens können in der Regel keine Versetzungsbewerber zugelassen werden,

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre  -  bei Einstellung über schulbezogene Stellenausschreibung fünf Jahre – an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.


Für die landesinterne Versetzung sowie für die Versetzung auf schulbezogene Stellenausschreibungen erfolgt die Antragstellung in der Regel online. Bitte folgen Sie dem für Sie relevanten Link für weitere Informationen und zur Online-Antragstellung.