Versetzungen von Lehrkräften im Schuldienst des Landes
Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule bzw. in ein anderes Bundesland beantragen.
Sie können
- eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
(landesinterne Versetzung) beantragen. Es gilt hier die in der
Bekanntmachung vom 5.10.2009 (PDF) genannte Antragsfrist (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien).
Veränderungen im Bereich der Grund- und Hauptschulen aufgrund der Einführung der Werkrealschule wird insofern Rechnung getragen, als Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen, die hiervon betroffen sind, auch nach dem 11. Januar 2010 hinaus Versetzungsanträge stellen können,
- eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
(Versetzung schulbezogene Ausschreibung) beantragen. Die Ausschreibungszeiträume werden auf der Internetseite
www.lehrereinstellung-bw.de veröffentlicht. Für die Ausschreibungen zur Einstellung zum Februar und im Rahmen des Nachrückverfahrens können in der Regel keine Versetzungsbewerber zugelassen werden,
- eine Versetzung in ein anderes Bundesland im Rahmen des sog. Ländertauschverfahrens der KMK
(Teilnahme am Ländertauschverfahren) beantragen.
Für eine Versetzung zum Sommer gilt als Antragsfrist der in der
Bekanntmachung vom 5.10.2009 (PDF) genannte Termin (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien). Für eine Versetzung zum 1. Februar muss der Antrag bis zum 1. August des Vorjahres gestellt werden.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel zumindest für die Dauer der Probezeit an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftig begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
Für die landesinterne Versetzung sowie für die Versetzung auf schulbezogene Stellenausschreibungen erfolgt die Antragstellung in der Regel online.
Für das Ländertauschverfahren steht das Online-Verfahren voraussichtlich ab Mai 2010 für eine Antragstellung zum 1. Februar 2011 zur Verfügung.
Bitte folgen Sie dem für Sie relevanten Link für weitere Informationen und zur Online-Antragsstellung.


