Das Mofa – erstmals motorisiert unterwegs
Mit dem Mofa sind Jugendliche erstmals als motorisierte Verkehrsteilnehmende unterwegs. Nach bestandener Prüfung steht dem Fahrvergnügen nichts mehr im Weg. In noch höherem Maße als bisher tragen Heranwachsende auf dem Mofa aber auch Verantwortung.
Was darf mit 15 gefahren werden?
Das klassische Mofa mit großen Rädern, Pedalen, Kettenantrieb und seiner unverkennbaren Rahmenform ist nur eines der Gefährte, die mit 15 Jahren gefahren werden dürfen. Ursprünglich waren Mofas reine Fahrräder mit Hilfsmotor, daher der Name, der eine Abkürzung von Motorfahrrad ist.
Die äußere Form ist allerdings nicht ausschlaggebend. Viele Mofas sind inzwischen Motorroller, erkennbar an ihrem Rahmen mit Trittbrett und Beinschutz, kleinen Rädern und Riemenantrieb. Wichtig bei der Zuordnung in die Kategorie „Mofa“ ist die Bauart des Fahrzeugs. Es darf nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. Motorroller, die eigentlich Kleinkrafträder sind und erst ab 16 Jahren mit dem Führerschein gefahren werden dürfen, lassen sich beim Händler auf 25 km/h herunterdrosseln. Sie sind deshalb in doppelter Hinsicht attraktiv: Zum einen kann man nach einem Jahr die Drosselung wieder aufheben und braucht sich kein neues Fahrzeug anzuschaffen, zum anderen macht ein Roller auch optisch mehr her als ein Mofa.
Schutzkleidung
Mofas haben keine Knautschzone. Deshalb ist es für Mofafahrerinnen und -fahrer ratsam, sich nur mit entsprechender Schutzkleidung auf die Straße zu begeben. Es besteht Helmpflicht. Am besten eignet sich ein gut sitzender Integralhelm (Vollvisierhelm), der zur besseren Sichtbarkeit möglichst auffällige Farben und Signalstreifen haben sollte. Selbstverständlich muss er der ECE-Norm entsprechen.
Badebekleidung und Sandalen gehören an den Strand, nicht aufs Mofa. Um bei einem Sturz gut geschützt zu sein, bedarf es strapazierfähiger Kleidung: lange Hose sowie festes Schuhwerk sind notwendig.
Die notwendigen Papiere
Folgende Papiere müssen Mofafahrerinnen und -fahrer bei sich haben, wenn sie losfahren:
- die Mofaprüfbescheinigung;
- die Betriebserlaubnis des Mofas oder des Mofarollers: Sie beinhaltet technische Daten zum Fahrzeug, die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie Name und Anschrift des Besitzenden.
- Den Versicherungsnachweis: Jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Neben dem Versicherungsnachweis bekommt man ein Versicherungskennzeichen, das hinten am Mofa angebracht wird. Zum 1. März jeden Jahres beginnt ein neues Versicherungsjahr. Damit erhält man jeweils ein neues Kennzeichen, das jährlich die Farbe wechselt.
Autor: Josef Weiß, Verkehrswacht Medien & Service-Center, Bonn
Weitere Informationen zum Thema vom Landesinstitut für Schulsport:
Weitere Informationen zum Mofafahren sind zu finden unter:
www.verkehrswacht-medien-service.de/mofakurs.html.
Die Projektgruppe Verkehr und Mobilität des Landesinstituts für Schulsport Baden-Württemberg empfiehlt darüber hinaus:
- das Medienpaket "Endlich mobil – Motorisiertes Zweirad fahren" aus der Reihe "Verkehrserziehung im Bild" des Landesmedienzentrums (
http://www.lmz-bw.de/). Die Materialien können dort ausgeliehen oder gegen eine Schutzgebühr käuflich erworben werden; - den Internetauftritt der baden-württembergischen Gemeinschaftsaktion "GIB ACHT IM VERKEHR" (
www.gib-acht-im-verkehr.de/), auf der unter der Rubrik "Verkehrssicherheit" > "Motorisierte Zweiradfahrer" Tipps, Hinweise und aktuelle Statistiken zu finden sind; - die Einbindung der Thematik in den jährlich empfohlenen Verkehrssicherheitstag für die Klassen 8. Vorschläge hierzu sind in der Handreichung "Mobilität 21 – Verkehrssicherheitstag an Schulen" zu finden, die 2005 jede weiterführende Schule mit dem zugehörigen Flyer durch das Kultusministerium erhalten hat. Handreichung, Flyer und Informationen zum begleitenden Wettbewerb stehen auf der Homepage von "GIB ACHT IM VERKEHR" unter
http://aktuelles.gib-acht-im-verkehr.de/mobilitaet21/mobilitaet21_01.htm zum Herunterladen zur Verfügung.

