Als Lehrkraft ins Ausland: der Weg der Bewerbung
1. Bewerbung
Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle als Auslandsdienstlehrkraft müssen ihre Bewerbung auf dem Dienstweg einreichen. Dieser beginnt mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen bei der Schulleitung. Die zuständige Schulbehörde prüft die Bewerbung und leitet die Unterlagen gegebenenfalls mit einem Hinweis, von welchem Zeitpunkt an die Lehrkraft zur Verfügung stehen wird (Freistellungsvermerk), an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) weiter.
Mit der Freistellung verpflichtet sich der Dienstherr, im Fall einer Vermittlung die erforderliche Beurlaubung zu gewähren. Die Freistellung beträgt grundsätzlich vier Jahre. Der Dienstherr kann die Freistellung widerrufen.
Wichtiger Hinweis: Auf die diesbezüglichen Verlautbarungen der Regierungspräsidien wird verwiesen. Die Freistellung bedeutet gegenwärtig keine Sicherheit, dass eine Beurlaubung ausgesprochen werden kann. Den in Frage kommenden Lehrkräften wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zu den für die Beurlaubung zuständigen Regierungspräsidien empfohlen.
Da Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle als Bundesprogrammlehrkraft in der Regel nicht im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, können diese sich direkt bei der ZfA bewerben. Vor Aufnahme in die Bewerberdatenbank erfolgt ein Auswahlverfahren, das in der ZfA in Köln stattfindet.
Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle als Ortskraft können sich unmittelbar bei einer Auslandsschule auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Aktuelle Stellenangebote der Schulen finden Sie auf der Homepage der ZfA.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Aufnahme in eine von der ZfA geführte Datenbank für Ortskraft-Bewerber, über welche die Leiter der Deutschen Auslandsschulen Kontakt mit den Lehrkräften aufnehmen können.
Wichtig: Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer müssen zuvor klären, ob ihr Dienstherr bereit ist, sie für eine Tätigkeit als Ortskraft zu beurlauben.
2. Bewerberauswahl/Stellenangebote
Frei werdende Stellen für Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte werden im Normalfall nicht ausgeschrieben, sondern die Leiterinnen und Leiter der Deutschen Auslandsschulen wählen aus der ZfA-Bewerberdatenbank die am Besten passenden Lehrkräfte aus.
Für alle übrigen schulischen Einrichtungen im Ausland erfolgt die Bewerberauswahl durch die Zentralstelle, bei Funktionsstellen sind die Länder beteiligt.
Nur Stellen, die in diesem Verfahren nicht besetzt werden können, sowie Funktionsstellen als Schulleiterin und Schullleiter oder Fachberaterin und Fachberater werden auf der ZfA-Homepage ausgeschrieben.
Ortskräfte werden ausschließlich von der Schulleitung der Deutschen Schulen ausgewählt.
3. Beurlaubung
Nach Abschluss eines Vertrages mit dem ausländischen Schulträger wird die Zentralstelle bei der innerdeutschen Schulbehörde die Umwandlung der zugesagten Freistellung in eine Beurlaubung beantragen.
Die Lehrkraft wird unter Fortfall der Inlandsdienstbezüge beziehungsweise -vergütung aus dem Landesschuldienst beurlaubt, behält während der Zeit der Auslandstätigkeit aber ihren Status als (beurlaubte) Beamtin oder (beurlaubter) Beamter und als Angestellte oder Angestellter des Bundeslandes.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.auslandsschulwesen.de.
Autor: Maria Pesch, Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen

