Datum: 12.04.2007
Bildungshaus 3-10: Bewerbungsfrist läuft bis 15. Juni
Kurzbeschreibung: 20 Modellprojekte sollen ab dem neuen Schuljahr institutionsübergreifendes Miteinander erproben
Projekt läuft sieben Jahre und wird wissenschaftlich begleitet
Kultusminister Helmut Rau: „Individuelle Entwicklungs- und Bildungsbiografien der Kinder können sich in Bildungshäusern kontinuierlich entwickeln“
„Wir brauchen mutige Pädagogen sowohl in den Kindergärten als auch in den Grundschulen, die sich gemeinsam mit den Eltern und den Trägern auf den Weg begeben, an der Entwicklung des Bildungshauses 3-10 mitzuwirken. In der Erprobungsphase erhalten die Fachkräfte viel Freiraum, um die enge Verzahnung von Kindergarten und Schule weiter voranzutreiben“, erklärte Kultusminister Helmut Rau MdL anlässlich der Ausschreibung des Modellprojekts Bildungshaus 3-10. Interessierte Kindergärten und Schulen können sich für das Projekt beim Kultusministerium bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni. Die teilnehmenden Einrichtungen werden bis Anfang Juli benachrichtigt.
In insgesamt 20 Modellprojekten, möglichst über ganz Baden-Württemberg verteilt, sollen Kooperationsverbünde zwischen Kindergärten und Grundschulen entstehen, in denen die Fachkräfte der Kindergärten und die Lehrkräfte der Grundschulen 3 - bis 10-Jährigen ein gemeinsames Lernen ermöglichen. Dazu sollen beide Institutionen noch enger als bisher miteinander verzahnt werden.
Ziel der siebenjährigen Erprobungsphase soll ein pädagogischer Verbund sein, der Bildungsangebote gemeinsam und institutionsübergreifend vorbereitet und durchführt. Die Angebote sollen in beiden Einrichtungen stattfinden und die Bildungsziele des Orientierungsplans und des Bildungsplans Grundschule abdecken.
Damit aus der Kooperation ein pädagogischer Verbund entstehen kann, sollen gemeinsame Lern- und Spielzeiten in jahrgangsgemischten Gruppen stattfinden, Entwicklungsziele in gemeinsamen pädagogischen Teams erarbeitet werden und die Bildungsangebote des Bildungshauses als integraler Bestandteil der Wochen- und Stundenpläne beider Einrichtungen verankert werden. Außerdem sollen die individuellen Entwicklungsverläufe der Kinder im Bildungshaus 3-10 im Mittelpunkt stehen und der konstruktive Dialog von Pädagogen des Bildungshauses und den Erziehungsberechtigten auch dazu beitragen, für eine bruchlose Bildungsbiografie der Kinder zu sorgen. Dazu soll der "Runde Tisch Schulreifes Kind" nach Möglichkeit in das Bildungshaus 3-10 integriert werden.
Auf der Grundlage regelmäßiger und strukturierter Beobachtung und Dokumentation, sollen die Entwicklungsschritte des Kindes gefördert werden. Die Lern- und Entwicklungssituation der Kinder soll in einem gemeinsamen sozialen Rahmen gestaltet werden und bei Bedarf besondere Förderangebote ermöglichen. Außerdem soll die strukturierte Beobachtung und Dokumentation auch die Grundlage für regelmäßige Entwicklungsgespräche zwischen Pädagogen und Erziehungsberechtigten bieten. Die Entwicklungsberichte können Schulberichte, Halbjahresinformationen und Zeugnisse ergänzen und weiterentwickeln. Je individualisierter die Bildungs- und Entwicklungsverläufe gestaltet werden, desto mehr treten Zurückstellungen und ähnliche Eingriffe in die Bildungsbiografie in den Hintergrund.
Die Modelleinrichtungen werden vom Land mit zusätzlichen Anrechnungsstunden unterstützt. Je teilnehmende Grundschulklasse werden drei zusätzliche Anrechungsstunden ausgewiesen. Dafür stellt das Kultusministerium Mittel in Höhe von 3,71 Millionen Euro für Projekt- und Personalkosten zur Verfügung. Die Träger der Kindergärten sichern zu, ihren Mitarbeitern eine gleichwertige Entlastung zu gewähren.
Die Ausschreibung wird derzeit an alle Regierungspräsidien, Ämter für Schule und Bildung, die kommunalen Landesverbände, die Kirchen und sonstigen freien Trägerverbände sowie an alle Kindergartenträger versandt.
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt über den gesamten Zeitraum von sieben Jahren.
Ausschreibungsunterlagen zum Bildungshaus 3-10 finden Sie unter
Kindergarten BW.

