AMTLICHE NACHRICHTEN
Schwerpunktthema: Demokratie – durch Handeln lernen
Demokratie- und Menschenrechtserziehung beim Europarat*
Der Europarat führt seit 1997 unter dem Titel "Demokratieerziehung" (Education for Democratic Citizenship – EDC) ein großes, interdisziplinären Projekt durch, das seit 2006 um den Bereich "Menschenrechtserziehung" (Human Rights Education – HRE) erweitert wurde.
Ziel ist es, jungen Menschen und Erwachsenen dabei zu helfen, eine aktive Rolle im demokratischen Leben zu spielen und ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft wahrzunehmen. Dabei sollen die grundlegenden Werte des Europarats – Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – durch Bildung gefördert werden. EDC/HRE wird als lebenslanger Prozess angesehen, der alle Bereiche formaler, non-formaler und informeller Bildung umfasst.
Das vom Europarat ausgerufene und in all seinen Mitgliedsstaaten mit großer Resonanz durchgeführte "Europäische Jahr der Demokratieerziehung 2005" hatte das übergreifende Ziel, Politik und Praxis zu verbinden.
Die Fortsetzung des Gesamtprojekts für 2006 bis 2009 unter dem Titel "Demokratie lernen und leben für alle" zielt darauf ab, dauerhafte Politik im Bereich von EDC/HRE zu unterstützen und die Kooperation aller Akteure innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats sowie mit anderen internationalen Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen zu erleichtern.
Folgende Aspekte stehen dabei im Vordergrund:
- Entwicklung und Umsetzung von Bildungspolitik im Bereich Demokratie- und Menschenrechtserziehung,
- neue Rollen und Kompetenzen für Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal,
- demokratische Führung und Organisation von Bildungseinrichtungen.
Zur Steuerung dieser dritten Phase des Projekts wurde eine 25-köpfige Arbeitsgruppe eingesetzt (Ad Hoc Advisory Group on Education for Democratic Citizenship and Human Rights – ED-EDCHR), der entsprechend der Interdisziplinarität neben Vertretern des Bildungs- und des Hochschulausschusses auch Experten für Demokratieerziehung, Forschung, Menschenrechte, Jugend und soziale Integration auch Vertreter der Parlamentarischen Versammlung, des Kongresses der Gemeinden und Regionen, des Kommissars für Menschenrechte, des Nord-Süd-Zentrums, von Nichtregierungsorganisationen beim Europarat sowie von EU, UNESCO, UN-Hochkommissar, OSZE und OECD angehören. Vorsitzende ist die Vertreterin der Kultusministerkonferenz, Dr. Reinhild Otte (Kultusministerium Baden-Württemberg), Stellvertreter Jorma Kauppinen (Finnland).
Weitere Informationen:
Division for Citizenship and Human Rights Education
Directorate General IV – Education, Culture and Heritage, Youth and Sport
Council of Europe
F- 67075 Strasbourg Cedex
Tel: 0033 3 88413529
EDC@coe.int
www.coe.int/edc
B(und)-L(änder)-K(ommission)-Programm "Demokratie lernen und leben"*
Die Leitidee einer demokratischen Schul- und Lernkultur, wie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg formuliert, findet ihre Ausprägung im Bildungsplan 2004.
Die Leitaufträge "In Gemeinschaft leben – Demokratie lernen" folgen dem Grundsatz der Erziehung durch Demokratie und Lernen in der Demokratie.
Diesem Anliegen hat sich auch das B(und)-L(änder)-K(ommission)-Programm "Demokratie lernen und leben", an dem Baden-Württemberg beteiligt ist, gewidmet. Es gilt nun, einen Transfer zu leisten und Schulen zu unterstützen, eine demokratische Schul- und Lernkultur zu entwickeln, die demokratische Handlungskompetenz fördert und die Erfahrung vermittelt, dass Verantwortungsübernahme erwünscht, anerkannt und wirksam ist.
Unterstützung bieten:
Demokratieberaterinnen und -berater an den Regierungspräsidien*
In jedem Regierungspräsidium gibt es Beraterinnen und Berater für Demokratiepädagogik, die Fortbildung und Beratung anbieten zum Aufbau einer demokratischen Schulkultur, eines Schulcurriculums, zu Themen wie Klassenrat, Schulversammlung, Zivilcourage lernen und zu anderen Bereichen des Demokratielernens. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in den Rubriken "Unterricht" und "Fortbildung".
Kontaktadressen:
Regierungspräsidium Stuttgart: N.N.
Regierungspräsidium Karlsruhe:
berthold.steinborn@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg:
peter.rauls@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen:
liane.schneider@rpt.bwl.de
SMV-Beauftragte an den Regierungspräsidien
Es gibt die SMV-Beauftragten aller Schularten, die Seminare für Verbindungslehrerinnen und -lehrer sowie Schülersprecherinnen und Schülersprecher anbieten. Ihre Anschriften sind auf der SMV-Homepage zu finden. Dort gibt es noch jede Menge anderer Hinweise, Medien und Literaturangaben.
www.smv-bw.de
Andere interessante praktische Hilfen und Links findet man unter www.blk-demokratie.de . Dort stehen Materialien und Praxisbausteine zum Thema "Demokratie lernen und leben" als kostenlose Downloads zur Verfügung.
Kontaktbüro Gewaltprävention*
im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sie wollen
- sich über Maßnahmen zur Gewaltprävention informieren,
- Hilfen bei schulischen Problemen erhalten,
- Ideen zur Erstellung ihres Schulcurriculums zum sozialen Lernen,
- erprobte gewaltpräventive Projekte kennen lernen,
- Kooperationspartner für schulische gewaltpräventive Projekte finden.
Das Kontaktbüro Gewaltprävention bietet:
- Eine Zusammenstellung der 13 häufigsten Problembereiche mit einer Kurzdarstellung,
- 21 Lösungsansätze, die kurz beschrieben werden und diesen Problembereichen zugeordnet sind,
- derzeit 59 Projekte, die erfolgreich an Schulen durchgeführt werden oder wurden,
- zahlreiche Literatur- und Filmtipps, sowie interessante Links,
- Publikationen in Printform oder als Downloadversionen.
Weitere Informationen finden sich unter.
www.gewaltpraevention-bw.de
Gewaltpräventionsberaterinnen und -berater an den Regierungspräsidien*
Gewaltpräventionsberaterinnen und -berater an den Regierungspräsidien bieten Fortbildungen und Beratung zu Maßnahmen der Gewaltprävention, zum sozialen Lernen, zu Schülerstreitschlichtung, Mobbing und zu Programmen wie "Faustlos" oder "Schritte gegen Tritte" an.
Kontaktadressen:
RP Stuttgart:
helmut.nock@rps.bwl.de
RP Karlsruhe:
udo.ebert@rpk.bwl.de
RP Freiburg:
hans-joachim.michel@rpf.bwl.de
RP Tübingen:
liane.schneider@rpt.bwl.de
Mit Gesprächsfähigkeit und Sachkenntnis zum Debattensieg*
Julien Bianchetti aus Kirchheim/Teck und Marcus Weiler aus Bopfingen gewannen beim Landesfinale von Jugend debattiert in Baden-Württemberg am 16. März 2007.
Bei einem spannenden rhetorischen Schlagabtausch im Plenarsaal des Landtages in Stuttgart überzeugten die jugendlichen Rednerinnen und Redner ihre interessierten Zuhörer mit treffenden Argumenten. Der 14-jährige Julien Bianchetti ist Schüler der Freihof-Realschule in Kirchheim/Teck, der 17-jährige Marcus Weiler kommt vom Ostalb-Gymnasium in Bopfingen. Auf mehreren Ebenen hatten sich die beiden Landessieger gegen ihre Mitstreiter durchgesetzt und vertreten das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Zweitplatzierten beim Bundesentscheid Jugend debattiert im Juni in Berlin. Bundespräsident Horst Köhler, Schirmherr des Projekts, wird dann den überzeugendsten Rednern die Siegerurkunden persönlich überreichen.
Im laufenden Schuljahr beteiligten sich rund 9.000 Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 am Landeswettbewerb Jugend debattiert in Baden-Württemberg. Der Wettbewerb, der in diesem Jahr zum fünften Mal durchgeführt wurde, ist ein Projekt der Robert Bosch Stiftung und der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie dem Südwestrundfunk mit dem Sender DASDING. Ingrid Hamm, Geschäftsführerin der Robert Bosch Stiftung lobte: "Kompetenz in der Sache und die Fähigkeit, dies überzeugend sprachlich auszudrücken machen stark, in jeder Auseinandersetzung. Die Preisträger zeigen beides auf beeindruckend hohem Niveau. Wir hoffen, dass sie ihr Können noch in vielen Debatten zum Einsatz bringen. Denn die Qualität von gesellschaftlichen Entscheidungen wird von der Qualität der Argumentation bestimmt."
Rund 250 Gäste verfolgten im Plenarsaal des Landtages in Stuttgart faire und spannende Streitgespräche der acht jugendlichen Rednerinnen und Redner, die zum fünften Landesfinale von Jugend debattiert angetreten waren. Kultusstaatssekretär Georg Wacker MdL überreichte die Siegesurkunden. Er gratulierte den Gewinnern und würdigte das hohe Niveau der Redebeiträge. Wacker bezeichnete den Wettbewerb als wegweisendes Projekt. "Debattieren stärkt die analytische Kompetenz, schult die Ausdrucksweise und fördert die Fähigkeit zum sicheren Auftreten", so Wacker.
Jugend debattiert will zum qualifizierten Mitreden und Mitgestalten in der Demokratie ausbilden. Das Projekt fördert die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Gesellschaft. Durch das Trainieren von Rede und Gegenrede gewinnen die Jugendlichen Selbstbewusstsein. Neben der Stärkung der rhetorischen Fertigkeiten der Schüler fördert das Debattieren dadurch auch die Persönlichkeitsbildung.
Der Schülerwettbewerb folgt klaren Regeln. Debattiert wird jeweils zu viert über praktische Fragen. Jeder hat zu Beginn zwei Minuten ungestörte Redezeit. Anschließend folgen zwölf Minuten "Freie Aussprache". Für das Schlusswort steht jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine Minute zur Verfügung. Dabei darf er seine Meinung auch ändern. Eine Jury bewertet Sachkenntnis, Ausdrucksvermögen, Gesprächsfähigkeit und Überzeugungskraft der Schüler.
Jugend debattiert begann auf Initiative und unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau im November 2002. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung führt den Wettbewerb bundesweit durch. Gefördert wird das Gesamtprojekt gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung, der Stiftung Mercator und der Heinz Nixdorf Stiftung. Die 16 Kultusministerien leisten einen substanziellen Beitrag. Auch die Kultusministerkonferenz tritt fördernd auf.
Nähere Informationen sind im Internet verfügbar:
eTwinning – Schulen suchen Schulen
Auf der europäischen eTwinning-Jahreskonferenz in Brüssel vom 23. bis 25. Februar 2007 konnten ausländische Schulen am Infostand der deutschen Koordinierungsstelle Suchanzeigen für deutsche Partnerschulen abgeben. Schulen aus Irland, Ungarn, Finnland, Slowenien, Tschechien, Schweden und Polen suchen Partnerklassen in allen Altersstufen. Ist eine Schule für Sie dabei?
http://www.etwinning.de/aktuelles/schulgesuche0207/
EU-Programm für Lebenslanges Lernen – Antragstermin 30. März 2007
Was ist eine COMENIUS Schulpartnerschaft?
COMENIUS unterstützt durch die Finanzierung von Projekten zu einem frei gewählten Thema die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen und vorschulischen Einrichtungen.
Zum Antragstermin 30. März 2007 können Einrichtungen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, der Türkei und der drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen teilnehmen.
Man unterscheidet zwischen zwei Typen von Schulpartnerschaften:
Multilaterale Schulpartnerschaften:
Mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten arbeiten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Der Schwerpunkt des Projekts kann dabei auf Schüleraktivitäten, auf dem Schulmanagement oder auch auf pädagogisch-didaktischen Fragestellungen liegen. Die bisherige formale Unterscheidung zwischen "Schulprojekt" und "Schulentwicklungsprojekt" entfällt.
Bilaterale Schulpartnerschaften:
Durch eine bilaterale Schulpartnerschaft sollen Motivation und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zum Fremdsprachenerwerb gefördert werden. Eine Voraussetzung ist das Erlernen von Grundkenntnissen der Partnersprache. Das Projekt umfasst den wechselseitigen Austausch von mindestens zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ab dem 12. Lebensjahr. Während der Austauschphase muss eine intensive handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den Schülergruppen stattfinden.
Die Förderbeträge liegen bei 8.000 bis 20.000 Euro für zwei Schuljahre je nach Projektgröße.
Wo gibt es weitere Informationen?
Auskunft erteilen die zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung 7 – Schule und Bildung (EU-Re¬fe¬ren¬ten), die COMENIUS Moderatoren sowie für die Gesamtkoordination das Kultusministerium, Referat 25 (Europa, überregionale und internationale Angelegenheiten, Bundesrat):
Marion Neugebauer
Telefon 0711 279-2561
marion.neugebauer@km.kv.bwl.de
Karin Obenland
Telefon 0711 279-2834
karin.obenland@km.kv.bwl.de
Telefax 0711 279-2944
Weitere Informationen für Antragsteller, Antragsformulare, Partnersuchdatenbanken können im Internet über folgende Seiten abgerufen werden:
- http://www.kmk-pad.org/ (Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes)
- http://comenius.eun.org/eun.org2/eun/index_comenius.cfm (Partnersuche)
- http://partbase.programkontoret.se/ (Partnersuche)
- http://www.globalgateway.org.uk/Default.aspx?page=7 (Partnersuche)
Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) – Flächendeckende Einführung ab dem Schuljahr 2007/2008
Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) bereitet Jugendliche mit Hauptschulabschluss noch effektiver auf den Beruf vor. Die Schulung von Schlüsselkompetenzen und berufliche Vorqualifikation stehen im Mittelpunkt.
Es ist eines der zentralen bildungspolitischen Anliegen der Landesregierung, die Ausbildungsreife junger Menschen so zu fördern, dass ihnen die berufliche Integration gelingt. Das neue Berufseinstiegsjahr (BEJ) soll dazu beitragen. Ziel des BEJ ist es, die Effizienz der bislang vorhandenen Fördermaßnahmen im Übergangsbereich zwischen Schule und Beruf zu steigern. Jugendliche, die trotz Hauptschulabschluss keinen Anschluss in eine duale Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule finden, sollen zukünftig im BEJ zielgerichtet auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Auch soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, eine weiterführende berufliche Schule wie beispielsweise eine zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule zu besuchen.
Das BEJ wird in diesem Schuljahr an 40 Standorten erprobt. Im Schuljahr 2007/2008 werden alle beruflichen Schulen, die bislang ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) anbieten, mindestens eine Klasse BEJ einrichten. Ab dem Schuljahr 2008/2009 sollen alle Jugendlichen der bisherigen Zielgruppe des BVJ, die bereits einen Hauptschulabschluss erworben haben, ihre Berufsschulpflicht über den Besuch des BEJ erfüllen.
Der Besuch des BEJ ermöglicht den gezielten Erwerb einer beruflichen Vorqualifikation in einem Berufsfeld. Hierbei wird den Jugendlichen während des BEJ etwa die Hälfte der berufsfeldbezogenen Inhalte eines ersten Ausbildungsjahres vermittelt. Bei der Auswahl der Berufsfelder ist ein enger Kontakt der Schulen mit den Kammern wichtig. Dies gilt besonders für das "Berufseinstiegsjahr – Teilqualifikation" mit insgesamt 90 Betriebstagen, bei der eine von den Kammern zertifizierte Teilqualifikation erworben werden kann. Das "Berufseinstiegsjahr – Teilqualifikation" greift die guten Erfahrungen des bisherigen Schulversuches "Teilqualifikation im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)" auf.
Ergänzend zur fachlichen Ausbildung liegt bei beiden Varianten des BEJ ein Schwerpunkt auf der Verbesserung der Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und dem Erwerb von Projekt- und Sozialkompetenzen. Das BEJ schließt mit einer Prüfung der berufsfachlichen und berufspraktischen Kompetenzen und einer zentralen Abschlussprüfung In Deutsch, Mathematik sowie Fachrechnen und in der Regel Englisch ab. Die zentrale Prüfung stellt ein landesweit einheitliches Anforderungsniveau sicher, das auf dem Hauptschulabschluss aufbaut und etwas über dem Anforderungsniveau des Berufsvorbereitungsjahres liegt.
Eine Schlüsselrolle im Rahmen des BEJ kommt der "Kompetenzprofilanalyse" zu. Mit Hilfe dieses Analyseinstruments können die individuellen Stärken junger Menschen besser erkannt werden. Es besteht aus praktischen Tests, einem Gespräch sowie schriftlichen Aufgaben. Damit werden berufsrelevante Fähigkeiten erkannt, die Sozialkompetenzen getestet und die Kenntnisse in Deutsch und Mathematik überprüft. Mit der Analyse können die Stärken und Schwächen der Jugendlichen präzise ausfindig gemacht werden, um die weitere Förderung im BEJ gezielt hieran auszurichten. Die ersten Erfahrungen der Versuchsschulen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler motiviert und engagiert die Tests und Aufgaben, die die Kompetenzprofilanalyse stellt, erledigen.
In einer umfassenden Fortbildung werden die Lehrkräfte der 40 Versuchsschulen im Schuljahr 2006/2007 intensiv mit dem Analyseverfahren vertraut gemacht. Durch die Ausbildung von Multiplikatoren wird die sukzessive Fortbildung aller zukünftigen BEJ-Schulen und die langfristige Betreuung des Diagnoseverfahrens sichergestellt.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und ohne Ausbildungsvertrag haben auch künftig die Möglichkeit, im BVJ einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erwerben und so ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern.
Geschlechtertrennung beim sportspezifischen Unterricht im Fächerverbund Musik-Sport-Gestalten der Hauptschule
Der Bildungsplan Hauptschule enthält im Fächerverbund Musik-Sport-Gestalten keine Hinweise hinsichtlich der Geschlechtertrennung beziehungsweise der Möglichkeit koedukativen Unterrichts im Rahmen sportspezifischer Unterrichtsangebote.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport weist darauf hin, dass die seitherige Regelung der grundsätzlichen Geschlechtertrennung ab Klasse sieben weiterhin Bestand hat. Die im Folgenden aufgeführten Hinweise sind den Modalitäten des Fächerverbundes Musik-Sport-Gestalten angepasst.
Klasse fünf und sechs:
Im Rahmen des Fächerverbundes Musik-Sport-Gestalten ermöglichen sowohl koedukativer sportspezifischer Unterricht als auch Unterricht in getrennten Sportgruppen die Realisierung sinnvoller pädagogischer Zielsetzungen.
Ab Klasse sieben:
Der Sportunterricht wird so gestaltet, dass Jungen und Mädchen ihre Fähigkeiten ohne Benachteiligung entwickeln können. Daher wird der sportspezifische Unterricht im Fächerverbund Musik-Sport-Gestalten, das heißt qualifizierte Sport- und Bewegungszeiten an mehreren Wochentagen, ab Klasse sieben in der Regel geschlechtsgetrennt organisiert.
Die pädagogischen Chancen, die eine koedukative Erziehung bietet, können bei integrativen Bewegungsangeboten in ganzheitlichen, themenorientierten Projekten, bei geeigneten Unterrichtseinheiten und im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten genutzt werden.

