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Berufliche Gymnasien

Im beruflichen Schulwesen besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten für begabte Schülerinnen und Schüler, nach dem Hauptschulabschluss oder Mittleren Bildungsabschluss den weiteren Durchstieg bis zur Hochschulreife erreichen zu können. Etwa die Hälfte aller Hochschulzugangsberechtigungen wird an beruflichen Schulen erworben. Fast jedes dritte Abitur (30 Prozent) wird an einem Beruflichen Gymnasium erworben.

Berufliche Gymnasien der 3-jährigen Aufbauform:

  1. Zugangsvoraussetzungen
  2. Auswahlverfahren
  3. Abschlüsse und Anschlüsse 

Richtungen und Profile:

  1. Agrarwissenschaftliche Richtung
  2. Biotechnologische Richtung
  3. Ernährungswissenschaftliche Richtung

  4. Sozial- und gesundheitswissenschaftliche Richtung in verschiedenen Profilen:
  5. Profil Gesundheit
  6. Profil Soziales

  7. Technische Richtung in verschiedenen Profilen:
  8. Profil Mechatronik   
  9. Profil Gestaltungs- und Medientechnik
  10. Profil Informationstechnik
  11. Profil Technik und Management
  12. Profil Umwelttechnik
  13. Profil Angewandte Naturwissenschaften
  14. Profil Technik mit Schwerpunkt Elektro- und Informationstechnik

  15. Wirtschaftswissenschaftliche Richtung in verschiedenen Profilen:
  16. Profil Wirtschaft
  17. Profil Internationale Wirtschaft


Berufliche Gymnasien der 6-jährigen Aufbauform:

  1. Zugangsvoraussetzungen
  2. Abschlüsse und Anschlüsse 

Schwerpunkte:

  • Wirtschaft (6WG)
  • Technik (6TG)
  • Ernährung, Soziales und Gesundheit (6ESG)

Liste der Standorte der 6-jährigen Beruflichen Gymnasien (PDF, 55 KB)



Abschlüsse und Anschlüsse am Beruflichen Gymnasium der dreijährigen und sechsjährigen Aufbauform:

Das Berufliche Gymnasium der 3- jährigen und der 6-jährigen Aufbauform bereitet die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der Hochschule und - durch seine fachlichen Ausrichtungen - in besonderer Weise auf das Berufsleben vor.

Absolventinnen und Absolventen des Beruflichen Gymnasiums erhalten das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife. Es ist bundesweit anerkannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann den Schülerinnen und Schülern, die nach Abschluss der Jahrgangsstufe 1 die Schule verlassen, der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Das Fachhochschulreifezeugnis kann dann ausgehändigt werden, wenn ein ergänzender beruflicher Teil erworben wurde.

Schülerinnen und Schüler des sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums erwerben nach der Mittelstufe bei Versetzung in Klasse 11 einen dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.

Zugangsvoraussetzungen am Beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform:

Je nach Form der bisher besuchten Schule:

  • Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder die Fachschulreife mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend".
  • Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs.
  • Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 des achtjährigen oder in die Klasse 11 des neunjährigen Bildungsgangs entsprechend der Versetzungsordnung für Gymnasien.

Verfahrensablauf:

  • Die Anmeldung zum Gymnasium erfolgt bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten.
  • Können nicht alle Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzung erfüllen, aufgenommen werden, findet ein Auswahlverfahren statt.
  • Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme und benachrichtigt die Bewerber bzw. die Erziehungsberechtigten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg.
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist. Sofern das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die Abschrift unverzüglich nachzureichen und dem Aufnahmeantrag eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.
  • Erklärung des Bewerbers darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis er schon an einem Aufnahmeverfahren für das berufliche Gymnasium teilgenommen oder ein Gymnasium besucht und an welche Schule der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.

Anmeldungsfrist:

Die Anmeldungen für das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform müssen spätestens bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr vorgenommen werden.

Auswahlverfahren am Beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform:

Wenn sich mehr Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, um einen Platz an einem beruflichen Gymnasium bewerben, als bei voller Ausschöpfung der vorhandenen personellen, räumlichen und sächlichen Gegebenheiten der Schule aufgenommen werden können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Zuvor wird durch Abstimmung der Aufnahmefähigkeit benachbarter Schulen versucht, die Bewerberinnen und Bewerber ein Schulplatz an einer Nachbarschule zu vermitteln.

Im Auswahlverfahren werden 5% der Schülerplätze für außergewöhnliche Härtefälle bereitgestellt, die übrigen verfügbaren Schülerplätze werden nach der festgelegten Rangfolge wie folgt vergeben:

  • Bewerber mit Realschulabschluss oder dem am Ende der Klasse 10 an der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen Bildungsstand oder Fachschulreife, bis 85 Prozent der Plätze besetzt sind,
  • Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder 11 oder die Jahrgangstufe 11 eines Gymnasiums, bis 15 Prozent der Plätze besetzt sind.
  • Die von einer Bewerbergruppe nicht beanspruchten Plätze stehen für die andere Bewerbergruppe zur Verfügung.

Die für die Vergabe nach Eignung und Leistung innerhalb der Bewerbergruppe, die nicht vom Gymnasium wechselt, werden die Schülerplätze entsprechend dem jeweiligen Bewerberanteil verteilt auf die Gruppe der Bewerber

  • mit Fachschulreife,
  • mit mittlerer Reife nach Abschluss der Realschule,
  • mit mittlerer Reife nach Abschluss der Klasse 10 der Werkrealschule oder einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand nach Abschluss der Hauptschule.

Die Rangfolge innerhalb dieser drei Bewerbergruppen bestimmt sich nach dem auf eine Dezimale errechneten Durchschnitt aus den Noten des Zeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und der am aufnehmenden Gymnasium weiterzuführenden Pflichtfremdsprache, bei gleicher Rangfolge nach dem auf eine Dezimale errechneten Durchschnitt aus den Noten in allen Fächern mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaften. Bei Bewerbern, die am allgemein bildenden Gymnasium des achtjährigen Bildungsgangs in die Jahrgangsstufe 11 versetzt wurden, wird das Zeugnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 zu Grunde gelegt, das der Bewerber im Auswahlverfahren vorlegt.

Bewerber, deren Aufnahmeantrag nach dem vom Schulleiter bestimmten Termin eingegangen ist, können im Auswahlverfahren erst berücksichtigt werden, wenn alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge beschieden oder zurückgenommen sind.

Zugangsvoraussetzungen am Beruflichen Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform:

Das Berufliche Gymnasium der 6-jährigen Aufbauform kann von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die zuvor eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium besucht haben und in die Klasse 8 versetzt wurden. Dabei gelten je nach zuvor besuchter Schule folgende Aufnahmevoraussetzungen:

  • Schüler der Realschule können ohne Prüfung aufgenommen werden, wenn sie im Anmeldezeugnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) die Voraussetzungen nach der multilateralen Versetzungsordnung vom 19. Juli 1985 (GBl. S. 285) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Schüler der Realschule, die die Voraussetzungen für einen Übergang ohne Prüfung nicht erfüllen, und Schüler der Hauptschule können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden. Für diese Aufnahmeprüfung gelten die Bestimmungen der multilateralen Versetzungsordnung.
  • Die Aufnahme in ein Gymnasium in Aufbauform mit Heim setzt ferner voraus, dass die Eignung für das jeweilige Profil nachgewiesen wird.
  • In der Regel kann nur aufgenommen werden, wer am Ende des vorhergehenden Schuljahres versetzt wurde.
  • Die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich.

Anmeldungsfrist:

Die Anmeldefrist endet nach dem ersten Unterrichtstag nach den Pfingstferien eines Jahres. Eine spätere Anmeldung ist möglich. Bei einem Bewerberüberhang werden jedoch zunächst die Bewerber, die sich bis zum genannten Stichtag angemeldet haben, berücksichtigt.