Berufsoberschule (BOS)
Die Berufsoberschule ist untergliedert in die
- Mittelstufe und die
- Oberstufe.
Mittelstufe (BAS)
Die Mittelstufe der Berufsoberschule wird als Berufsaufbauschule (BAS) bezeichnet. Sie gliedert sich in folgende Typen:
- gewerblich-technische;
- kaufmännische;
- hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische und
- landwirtschaftliche.
Nach einjährigem Besuch dieser Vollzeitschulform können Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachträglich einen mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) erwerben.
Aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erhalten die Besucher dieser Schulform eine insbesondere auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet erweiterte Allgemeinbildung und werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet.
Aufnahmevoraussetzungen in die Mittelstufe der Berufsoberschule
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand;
- Abschlusszeugnis der Berufsschule;
- alternativ:
- Abschlusszeugnis einer einjährigen Berufsfachschule
- Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt ; - Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs oder eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann;
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern).
Oberstufe (BOS)
Die Oberstufe der Berufsoberschule (BOS) gliedert sich in folgende Richtungen:
- Sozialwesen (Berufsoberschule für Sozialwesen, SO);
- Technik (Technische Oberschule, TO);
- Wirtschaft (Wirtschaftsoberschule, WO).
Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre in Vollzeitform. Besonders befähigte junge Menschen mit Fachhochschulreife können unter bestimmten Bedingungen direkt in das zweite Jahr einsteigen.
Die Oberstufe der Berufsoberschule bietet die Chance, auf dem zweiten Bildungsweg bis zur fachgebundenen Hochschulreife beziehungsweise in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache bis zur allgemeinen Hochschulreife zu gelangen. Die Abschlüsse sind bundesweit anerkannt.
Aufnahmevoraussetzungen in Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule
- mittlere Reife (Realschulabschluss, Fachschulreife, Abschluss nach der Klasse 10 der Hauptschule);
- Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums (G8) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und ein in der Rechtsverordnung festgelegtes naturwissenschaftliches Fach, wobei in jedem Fach mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss und abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichgestellte Berufserfahrung;
- Absolventen des "9 + 3" Modells können über eine Aufnahmeprüfung zugelassen werden.


