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Neues Ganztagsschulprogramm "Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg"

Der Ministerrat hat am 20. Februar 2006 über den Ausbau von Ganztagsschulen an allen allgemein bildenden Schulen und den Grund- sowie Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung entschieden. Ziel ist, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen zu schaffen, d.h. jede Schülerin und jeder Schüler soll bei Bedarf die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen. Neben Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sollen in den kommenden Jahren "Ganztagsschulen in offener Angebotsform" in allen Schularten der allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden können.

Das vom Ministerrat im Jahr 2006 beschlossene Ganztagsschulprogramm des Landes wird von drei Bausteinen gekennzeichnet:

A. Ganztagsschulen in offener Angebotsform

Ganztagsschulen in offener Angebotsform können in allen Schularten der allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden.

B. Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen und unter besonderen Voraussetzungen Förderschulen, an denen der Bildungs- und Erziehungsauftrag nur unter erschwerten Bedingungen erfüllt werden kann, können als Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung eingerichtet werden.

C. Jugendbegleiterprogramm

Qualifizierte ehrenamtliche Personen sollen in der Ganztagsbetreuung der Schulen ergänzend eingesetzt werden. Hierfür sollen im Endausbau bis zu 40 Millionen Euro bereitgestellt werden.

1. Eckpunkte und Voraussetzungen der Ganztagsschulkonzeption

Ganztagsschulen in offener Angebotsform

  • Zeitrahmen: an vier Tagen mindestens sieben Zeitstunden täglich.
  • Die Ganztagsform ist offen, d.h. die Teilnahme am Ganztagsbetrieb erfordert eine Anmeldung. Bei Anmeldung der Schülerin / des Schülers zum Ganztagsbetrieb ist die Teilnahme aus Gründen der Planungssicherheit für ein Schuljahr verbindlich.
  • Grundlage ist ein pädagogisches Konzept. Kommunale Angebote über Jugendbegleiter und andere außerschulische Partner sind wichtiger Bestandteil dieses Konzepts.
  • Es muss vom Schulträger ein (beaufsichtigtes) Mittagessen an allen Tagen mit Ganztagsangebot bereitgestellt werden.
  • Die Entscheidung über den Antrag trifft das zuständige Regierungspräsidium.

Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

  • Zeitrahmen: an vier Tagen mindestens acht Zeitstunden täglich.
  • Die ganze Schule ist im Ganztagsbetrieb eingerichtet oder ein Teil der Schülerinnen und Schüler, beispielsweise ein Zug, nehmen am Ganztagsbetrieb teil.
  • Grundlage ist ein pädagogisches Konzept. Angebote des Jugendbegleiters und anderer außerschulischer Partner sind wichtiger Bestandteil dieses Konzepts.
  • Es muss vom Schulträger ein (beaufsichtigtes) Mittagessen an allen Tagen mit Ganztagsangebot bereitgestellt werden.
  • Die Entscheidung über den Antrag trifft das Kultusministerium.

2. Ausbauziel

Die Erreichbarkeit einer Ganztagsschule in zumutbarer Entfernung soll gewährleistet werden.

3. Höhe der zusätzlichen Lehrerzuweisung für Ganztagsschulen

Ganztagsschulen in offener Angebotsform:

Grundschulen:

6 Lehrerwochenstunden (LWS) je GT-Klasse

Haupt- und Werkrealschulen / Realschulen:

2 LWS je GT-Klasse

Gymnasien / Förderschulen:

1 LWS je GT-Klasse



Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

Grundschulen:

8 LWS je GT-Klasse

Haupt- und Werkrealschulen:

5 LWS je GT-Klasse

Förderschulen:

ca. 0,75 Deputate je Schule (Einzelfallentscheidung)



Als Schulleiterleitungszeit für die mit einem Ganztagsbetrieb verbundene zusätzliche Leitungs- und Verwaltungsarbeit ist je Ganztagsschule eine Leitungszeit von bis zu einer Stunde vorgesehen.

4. Rhythmisierung

Die Konzeption "Ganztagsschulen in offener Angebotsform" und die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sehen eine Neuverteilung der Unterrichtsstunden einschließlich der (längeren) Pausen auf den Vor- und Nachmittag vor (maximal vier bis fünf Unterrichtsstunden am Vormittag, eine bis drei Unterrichtsstunden am Nachmittag). Die Pausenzeiten werden so verändert, dass die kleinen Pausen statt fünf nun zehn Minuten und die große Pause mindestens 20 Minuten betragen. Mindestens eine Vormittagspause täglich soll eine Bewegungspause sein.

Die neue Rhythmisierung wird nicht verpflichtend vorgegeben, da die Umsetzung von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig ist, z. B. den Fahrplänen des ÖPNV und der Schülerbeförderung. Wird die neue Rhythmisierung nicht umgesetzt sind die Gründe anzugeben.

5. Genehmigungsverfahren

Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

Der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule ist vom kommunalen Schulträger über das Staatliche Schulamt und das zuständige Regierungspräsidium beim Kultusministerium zu stellen. Über den Antrag entscheidet gemäß § 30 i. V. mit § 22 SchG das Ministerium.

Dem Antrag (Antragsformular) des Schulträgers sind beizufügen:

  1. Gemeinderatsbeschluss / Gemeinderatsbeschlüsse (bei mehreren beteiligten Kommunen)

  2. Erklärung des Schulträgers / der Schulträger zur Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule und der Personalkosten für Betreuung, auch beim Mittagessen und in der Mittagsfreizeit

  3. Stellungnahme der Jugendhilfe

  4.  Angaben der Schule zu den formalen Genehmigungsvoraussetzungen

  5. Pädagogisches Konzept der Schule inkl. exemplarischem Stundenplan

  6. Schulische Gremien:

    a. Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz
    b. Zustimmung der Schulkonferenz
    c. Anhörung des Elternbeirats

  7. Vordruck zur Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes

  8. Vordruck zur Stellungnahme des Regierungspräsidiums


Ganztagsschulen in offener Angebotsform

Der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Angebotsform ist vom kommunalen Schulträger über das Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium unter Vorlage u.a. eines pädagogischen Konzepts zu stellen. Das Regierungspräsidium entscheidet über den Antrag auf Einrichtung. Hierbei ist das Verfahren nach § 30 SchG i. V. mit § 22 SchG entsprechend anzuwenden.

Dem Antrag (Antragsformular) des Schulträgers sind beizufügen:

  1. Gemeinderatsbeschluss / Gemeinderatsbeschlüsse (bei mehreren beteiligten Kommunen)

  2.  Erklärung des Schulträgers / der Schulträger zur Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule und der Personalkosten für Betreuung, auch beim Mittagessen und in der Mittagsfreizeit

  3. Angaben der Schule zu den formalen Genehmigungsvoraussetzungen

  4. Pädagogisches Konzept der Schule inkl. exemplarischem Stundenplan

  5. Schulische Gremien:
    a. Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz
    b. Zustimmung der Schulkonferenz
    c. Anhörung des Elternbeirats

  6. Vordruck zur Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes (nur GS, HS, WRS, RS)

  7. Vordruck zur Stellungnahme des Regierungspräsidiums

6. Antragsfristen

Der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule ist spätestens zum 1. November eines Jahres auf dem Dienstweg dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen, damit die Entscheidung rechtzeitig bis zur Lehrerzuweisung des nächsten Schuljahres getroffen werden kann. Die Regierungspräsidien leiten die Anträge für Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung bis zum 1. Dezember an das Kultusministerium weiter.

7. Serviceagentur "Ganztägig lernen" Baden-Württemberg

Seit Januar 2009 besteht die regionale Serviceagentur "Ganztägig lernen" Baden-Württemberg. Die Serviceagentur ist als gemeinsame Einrichtung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und des Landes Baden-Württemberg an das Kultusministerium angegliedert. Sie berät und unterstützt insbesondere Schulen auf dem Weg zur Ganztagesschule bei der Konzeptentwicklung und Ganztagesschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Konzeption. Weitere Informationen zum Programm "Ideen für mehr! Ganztägig lernen" finden Sie unter:
www.bw.ganztaegig-lernen.de/.

8. Informationen im Internet zum Thema Ganztagsschulen

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Interessierten Informationen zum Thema Ganztagsschulen. Adressen, Links und Veranstaltungshinweise sind ebenfalls abrufbar.Ganztagsschulen

9. Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen"

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben am 4. November 2005 das Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen" vereinbart. Dieses Investitionsprogramm wird im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung umgesetzt und unterstützt den Ausbau der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg.