Schulhausbau in Baden-Württemberg
Es ist die Aufgabe der kommunalen Schulträger, den erforderlichen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Sie müssen die Schulgebäude bauen und unterhalten. Das Land wiederum gewährt den kommunalen Schulträgern nach dem Dritten Gesetz über die Förderung des Schulhausbaus vom 5. Dezember 1961 und den hierzu ergangenen Schulbauförderungsrichtlinien Zuschüsse zu den erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen der Schulbauförderung. Ferner haben sich am 4. November 2005 die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auf das Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen" geeinigt. Das Land Baden-Württemberg unterstützt in den Jahren 2006 bis 2014 mit diesem Investitionsprogramm die Kommunen dabei, die baulichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb an Schulen zu schaffen. In das Förderprogramm sind Grund-, Werkreal-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien (ohne Oberstufe) sowie Sonderschulen einbezogen.
Die Feststellung des erforderlichen und damit zuschussfähigen Schulraumbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen und auf der Grundlage der Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs für die verschiedenen Schularten (Modellraumprogramme) sowie den Regelungen für die Klassenbildung (Organisationserlass).
Die aktuellen Schulbauförderungsrichtlinien einschließlich der Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs für die verschiedenen Schularten und den Allgemeinen Hinweisen hierzu sowie die Vordrucke für das Antragsverfahren können nachfolgend aufgerufen und heruntergeladen werden.
- Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien - SchBauFR)
- Allgemeine Hinweise zu den Schemata (zur Ermittlung des Raumbedarfs)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Grundschulen (Modellraumprogramm)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Werkreal- und Hauptschulen (Modellraumprogramm)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Realschulen (Modellraumprogramm)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Gymnasien (Modellraumprogramm)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Förderschulen (Modellraumprogramm)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Schulen geistig Behinderter (Modellraumprogramm)
- Schema zur Ermittlung des Raumbedarfs für Berufliche Schulen (Modellraumprogramm)
- Antrag auf Gewährung eines Landeszuschusses zu Baumaßnahmen
- Angaben über die Baumaßnahme sowie Angaben zur Ermittlung der Planungsdaten
- Darstellung der schulischen Verhältnisse
- Antrag auf Schlussabnahme durch die Kontrollkommission

