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nehmen gemäß § 37 Schulgesetz besondere Aufgaben der Schulaufsicht wahr. Sie sind Teil der Schulaufsicht und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie können auch für schulart- oder schulverwaltungsbezirksübergreifende Aufgaben bestellt. werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie berechtigt, Weisungen zu geben.
Die Schulaufsichtsbehörden legen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben und den Einsatz der ihnen zugeordneten Fachberater fest.
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Aufgabenbereiche:
Unterstützung der Schulverwaltung
- Einbindung in besondere Aufgaben der Schulaufsicht einschließlich konzeptioneller Tätigkeit, z. B. Mitarbeit bei der Erstellung von Prüfungsarbeiten einschließlich der Organisation und Durchführung von Prüfungen, Mitwirkung bei der Lehr- und Bildungsplanentwicklung
- Zusammenarbeit mit den für den Schulartbereich verantwortlichen Personen der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde
- Gestaltung von Besprechungen
Fortbildung und Beratung
- Gestaltung, Organisation und Leitung oder Mitwirkung bei Lehrerfortbildungsmaßnahmen
- Unterrichtsberatung
- Schulberatung
Schulentwicklung
- Begleitung von Schulentwicklungsprozessen, insbesondere Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation
- Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts
Kommunikation und Kooperation
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Schulträgern, Schulkindergärten, den Partnern der beruflichen Bildung und den sonstigen am Bildungswesen Beteiligten
- Frühförderung
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Kompetenzen:
- Fachkompetenz
- Didaktische und methodische Kompetenz
- Organisationsfähigkeit
- Verwaltungskompetenz
- Personalführungskompetenz
- Innovationsfähigkeit
- Eigeninitiative
- Kommunikationsfähigkeit
- Schriftliche und mündliche Darstellungskompetenz
- Konfliktfähigkeit
- Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
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