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Führungspositionen in der Schulaufsicht

 

Tätigkeits- und Anforderungsprofil für
Fachberaterinnen

nehmen gemäß § 37 Schulgesetz besondere Aufgaben der Schulaufsicht wahr. Sie sind Teil der Schulaufsicht und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie können auch für schulart- oder schulverwaltungsbezirksübergreifende Aufgaben bestellt. werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie berechtigt, Weisungen zu geben.

Die Schulaufsichtsbehörden legen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben und den Einsatz der ihnen zugeordneten Fachberater fest.

Kompetenzen:

  • Fachkompetenz
  • Didaktische und methodische Kompetenz
  • Organisationsfähigkeit
  • Verwaltungskompetenz
  • Personalführungskompetenz
  • Innovationsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Schriftliche und mündliche Darstellungskompetenz
  • Konfliktfähigkeit
  • Bereitschaft zur eigenen Fortbildung