Bewerbungsverfahren weitere Führungspositionen
Stellvertretende Schulleiterin / Abteilungsleiterin an Gymnasien und beruflichen Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
Das Überprüfungsverfahren beschränkt sich auf die zwei Bausteine der dienstlichen Beurteilung (Anlassbeurteilung) und des Bewerbergesprächs und verläuft daher nur in zwei Schritten.
Die Schulleiterin / der Schulleiter erhält nach Eingang der Bewerbungen eine Bewerberübersicht und kann gegenüber der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ein Votum abgeben. Schulträger und Schulkonferenz werden hingegen nicht beteiligt. Eine zweijährige Probezeit gibt es nicht.
Die zuständige Personalvertretung hat ein Mitbestimmungsrecht. Bei Stellvertreterbesetzungen an Gymnasien und beruflichen Schulen bestimmt der Hauptpersonalrat in der Regel nicht mit; eine Beteiligung erfolgt nur auf Antrag der für die Besetzung der Stelle vorgesehenen Bewerberin. Weiteren Personen aus dem Bewerberkreis steht das Antragsrecht hingegen nicht zu.
Fachberaterin in der Schulaufsicht / Schulrätin
Das Überprüfungsverfahren wird wie bei Schulleiterbesetzungen dreistufig durchgeführt mit den Bausteinen der dienstlichen Beurteilung (Anlassbeurteilung), der Unterrichtsanalyse mit Beratung und dem Bewerbergespräch.
Besonderheiten der Schulleiterbesetzung wie die Gremienbeteiligung (Schulträger und Schulkonferenz) oder die zweijährige Probezeit greifen hier nicht.
Die zuständige Personalvertretung hat ein Mitbestimmungsrecht.
Fachleiterin am Seminar / Bereichsleiterin am Seminar
Das Besetzungsverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift über Personal- und Haushaltsangelegenheiten im Bereich der Lehrerbildungseinrichtungen (Staatliche Seminare) geregelt. Die Bausteine des Überprüfungsverfahrens sind teilweise modifiziert.
Wer sich um eine Fachleiterstelle am Seminar bewirbt, durchläuft das Überprüfungsverfahren für Fachberater in der Schulaufsicht. Das Überprüfungsverfahren wird ergänzt um eine Lehrveranstaltung am Seminar und ist daher vierstufig.
Das Überprüfungsverfahren bei Bereichsleiterbesetzungen verläuft in drei Stufen. Es erfolgt:
- eine dienstliche Beurteilung
- ein Überprüfungsmodul gemeinsam mit dem Seminar (z.B. Rollenspiel, Lehrveranstaltung am Seminar oder andere Arbeitsprobe)
- ein Bewerbergespräch
Das Überprüfungsverfahren zur Auswahl von Lehrbeauftragten verläuft grundsätzlich wie bei der Besetzung von Fachleiterstellen.
Besonderheiten der Schulleiterbesetzung wie die Gremienbeteiligung (Schulträger und Schulkonferenz) oder die zweijährige Probezeit greifen hier nicht.
Die zuständige Personalvertretung hat ein Mitbestimmungsrecht.

