Vorbereitungsdienst ab 2008
Bewerberinnen und Bewerbern aus Baden-Württemberg mit Studienbeginn vor dem 01. Oktober 2000 wurde -entsprechend der geltenden Prüfungsordnung- letztmalige im September 2007 ein 24-monatiger Vorbereitungsdienst angeboten. Seither findet die Ausbildung im Vorbereitungsdienst ausschließlich nach den Bestimmungen der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldiensts an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004, d. h. mit einer Dauer von 18 Monaten, statt.
Das Anrecht auf Beendigung der Ausbildung wird hiervon jedoch nicht berührt.
Für diejenige Personengruppe, die z. B. wegen Promotion, Auslandsaufenthalt oder Familienpause bis Herbst 2007 keinen Ausbildungsplatz annehmen konnten, wird eine sowohl sozial verträgliche als auch mit Blick auf den 18-monatigen Vorbereitungsdienst inhaltlich tragfähige Lösung angeboten. Da diese Gruppe sehr heterogen bezüglich ihren Studienvoraussetzungen ist, kann nur eine jeweils individuelle Lösung in Betracht kommen. Diese Gruppe wird - ggf. mit einem Zusatzangebot am Seminar - in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst integriert. Für diese Fälle empfiehlt das Kultusministerium bis zum Beginn des Vorbereitungsdiensts die Absolvierung des nach § 2 APrOGymn vorgesehenen Schulpraxissemesters zur Vermittlung pädagogischer und fachdidaktischer Basisqualifikationen sowie den Besuch der Veranstaltungen des ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums.

