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Vorbereitungsdienste für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg

Die Vorbereitungsdienste vermitteln als zweite Phase der Lehrerausbildung die für die Berufsausübung notwendigen pädagogischen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie benötigen für eine Teilnahme an einem Vorbereitungsdienst u. a. eine einschlägige wissenschaftliche oder fachpraktische Vorbildung.

Dazu und zu vielen anderen diese Phase der Lehrerausbildung betreffenden Themen finden Sie an dieser Stelle zentral für den Kultusbereich des Landes Baden-Württemberg die notwendigen Informationen.

Für die Vorbereitungsdienste für die Lehrämter an Gymnasien, beruflichen Schulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet.

Bitte benutzen Sie dieses ab sofort für Ihre Bewerbung.

Im Ausland abgelegte Lehramtsprüfungen für den Lehrerberuf benötigen im Vorfeld die Anerkennung ihrer Gleichwertigkeit. Über die Anerkennung entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen (Tel.: 07071 200-0) im Rahmen seiner Vor-Ort-Zuständigkeit für das gesamte Land Baden-Württemberg. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr nach § 1 der Gebührenordnung des Kultusministeriums vom 29. August 2006 (GBl. S. 295) in Verbindung mit Ziffer 10 des hierzu ergangenen Gebührenverzeichnisses festgesetzt.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Lehrbefähigungen sind auf der  Internetseite des  Regierungspräsidiums Tübingen zusammengefasst.

Beachten Sie bitte, dass die deutsche Sprache in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben der Laufbahn des Lehrers erforderlichen Maß beherrscht werden muss. Sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, sind dazu bestimmte Nachweise erforderlich.