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Die Einstellungsverfahren in Baden-Württemberg im Kurzüberblick

Einstellungen auf die verfügbaren Stellen und Mittel erfolgen in Baden-Württemberg über die nachfolgenden Verfahren. Für die Auswahlentscheidungen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).

Zentrales Listenverfahren:

Beschreibung Teilnahme

Einstellungen erfolgen zentral durch die Regierungspräsidien nach dem regionalen und fächerspezifischen Bedarf an den Schulen sowie nach dem sich aus den Prüfungsleistungen ergebenden Rangplatz auf der Bewerberliste.
Die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten und die Zahl der Bewerber variiert dabei regional.
Die regionale Mobilität ist deshalb i.d.R. von ganz erheblicher Bedeutung für die Einstellungschancen.

Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium.
 
Bewerbungsschluss: 31. März

 
 

Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren:

Beschreibung Teilnahme

Schulen können Stellen direkt ausschreiben. Vorrang haben hierbei Schulen mit besonderen Profilen und Bereichen sowie Schulen in Mangelbereichen. Die ausgeschriebenen Stellen sind zusammengefasst

  • für die Einstellung zum Februar im Zeitraum Dezember/Januar
     
  • für die Einstellung zum Sommer in folgenden Zeiträumen:
  • für Schulen im ländlichen Raum im Rahmen eines besonderen vorrangigen Verfahrens im Februar
  • als Hauptausschreibungsverfahren im März/April
  • im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli.

auf dieser Internetseite abrufbar.

Darüber hinaus sind vereinzelt unterjährige Ausschreibungen möglich.

Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlicher Bewerbung bei der ausschreibenden Schule sowie Information des für die Bewerbung zuständigen Regierungspräsidiums über diese Bewerbungen.
 
Bewerbungsschluss:
gem. Ausschreibung

 
 

Stelleninformation der Regierungspräsidien:

Beschreibung Teilnahme

Im Zeitraum August / September informieren die Regierungspräsidien über noch nicht besetzte Stellen auf dieser Internetseite.
Die Auswahl erfolgt unter den eingegangenen Bewerbungen nach der Gesamtqualifikation.

Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und Information des für die Bewerbung zuständigen Regierungspräsidiums über diese Bewerbungen.

Bewerbungsschluss:
gem. Ausschreibung

 
 

Einstellungen über erworbene Zusatzqualifikationen:

Beschreibung Teilnahme

Hier können nach der 2. Lehramtsprüfung (Laufbahnprüfung) erworbene Zusatzqualifikationen, die unter dem Gesichtspunkt "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Lehrerberuf förderlich sind, berücksichtigt werden.
Ausschließlich für Bewerber mit Lehramtsausbildung und Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg oder in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung.

Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem Antrag bei dem Regierungspräsidium, bei dem eine Einstellung im Rahmen dieses Verfahrens angestrebt wird, unter Nachweis der erworbenen Zusatzqualifikationen.
 
Bewerbungsschluss: 01. März

 
 

Sonderverfahren für Schwerbehinderte und Härtefälle:

Beschreibung Teilnahme

Für Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber sowie für Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildung und Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg oder in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung, bei denen eine gravierende soziale Härte vorliegt.

Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem Antrag bei dem Regierungspräsidium, bei dem eine Einstellung im Rahmen dieser Verfahren angestrebt wird, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.
 
Bewerbungsschluss:

  • Schwerbehindertenverfahren:
    03. Juni

  • Härtefallverfahren: 01. Juli
 
 

Einstellungstermine:

  • Im Sommer zum Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien (Haupteinstellungsverfahren)
  • Zum 1. Februar (stark begrenztes Nebeneinstellungsverfahren)
  • vereinzelt unterjährig schulbezogene Stellenausschreibungen (im Internet abrufbar)