Suchmaschine zur Recherche der verschiedenen Stellenausschreibungen
Schulbezogene Ausschreibungen
Schulen mit besonderen Profilen oder Unterrichtsbereichen sowie in Mangelbereichen schreiben Stellen aus zur Gewinnung von Lehrkräften, deren Qualifikation in besonderem Maße den zusätzlichen Anforderungen gerecht wird.
Die in den Ausschreibungen genannten besonderen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für die Einstellung zum Februar 2013 werden schulbezogene Ausschreibungen für die Lehrämter Sonderschule, Gymnasien und Berufliche Schulen sowie für musisch-technische Lehrkräfte vom 10. bis 17. Dezember 2012 veröffentlicht.
Für die Einstellungen zum Schuljahr 2013/14 sind folgende Ausschreibungszyklen vorgesehen:
- 14. bis 21. Februar 2013: Ausschreibungen für den ländlichen Raum
- 25. März bis 10. April 2013: Hauptausschreibungsverfahren
- 26. April bis 5. Mai 2013: Sonderausschreibungstranche Gemeinschaftsschulen
- 5. bis 12. Juli 2013: Schulbezogene Ausschreibungen im Nachrückverfahren
Stelleninfo Regierungspräsidien
Die Information über nicht besetzte Stellen der Regierungspräsidien erfolgt im Rahmen des Nachrückverfahrens zur Lehrereinstellung. Stelleninfos erfolgen frühestens im Rahmen des Nachrückverfahrens zur Lehrereinstellung 2013 voraussichtlich ab Ende Juli 2013.
Weitere Informationen zu den schulbezogenen Stellenausschreibungen bzw. Stelleninfos der Regierungspräsidien finden Sie in den jeweiligen
Bewerberhinweisen.
Befristete Beschäftigungen
Zur Wahrnehmung von Krankheits-, Mutterschutz- und Erziehungsurlaubsvertretungen an allgemein bildenden Gymnasien sowie an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Sonderschulen werden von den Regierungspräsidien befristete TvL-Arbeitsverträge angeboten.
Eine Online-Bewerbung für diese Ausschreibungen ist derzeit nicht möglich. Bewerbungen sind an das jeweilige Regierungspräsidium zu richten. Neben der zentralen Vergabe durch die Regierungspräsidien sind befristete Stellen teilweise ausgeschrieben im Menüpunkt
Befristete Beschäftigungen.
Stellen an Privatschulen
Die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule bzw. des jeweiligen Schulträgers.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft die Regelungen des Einstellungserlasses des Landes nicht gelten. Insbesondere ist für eine Bewerbung auf Stellen der Privatschulen nicht erforderlich, dass eine Aufnahme in die Bewerberliste beim Regierungspräsidium vorliegt.
Mit einer Einstellung an einer Schule in freier Trägerschaft über diese Stellenausschreibungen wird kein Anspruch auf eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst erworben.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer der Schulart oder dem Bildungsgang entsprechenden Lehrbefähigung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer staatlich anerkannten Privatschule abgeschlossen haben, können eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst bei gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule beantragen. Eine Beurlaubung kann erfolgen, wenn die Qualifikationsgrenzen für die Einstellung in den Schuldienst im Hauptauswahlverfahren erfüllt werden und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Höchstalter 42 Jahre) erfüllt sind.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Schulabteilungen der Regierungspräsidien.
Eine Online-Bewerbung ist für diese Ausschreibungen nicht möglich.
Eine Online-Bewerbung für eine Einstellung bei gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst ist bei Erfüllung der o.g. Voraussetzungen über den Menüpunkt
Bewerbung Einstellung möglich.

