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Grundlegende Informationen zum Direkteinstieg

  1. Was ist eigentlich eine Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule?
  2. Was beinhaltet das Berufsbild der Wissenschaftlichen Lehrkraft an beruflichen Schulen?
  3. Welche Einstiegsmöglichkeiten in den Beruf als Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule bestehen generell?
  4. Gibt es eine Altersgrenze für den Direkteinstieg?
  5. In welchen Bereichen ist ein Direkteinstieg möglich?
  6. In welchen Schularten kann ich als Direkteinsteiger/in unterrichten?
  7. In welchen Fächern werde ich unterrichten?
  8. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich über den Direkteinstieg Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule werden kann?
  9. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl unter den Bewerbungen?
  10. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Einstellung?
  11. Welche Ausbildungsphasen durchlaufe ich als Direkteinsteiger/in?
  12. Werde ich sofort im Beamtenverhältnis eingestellt?
  13. Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Beamtenstatus erhalten?
  14. Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich?
  15. Wie, wo und wann kann ich mich als Direkteinsteiger/in bewerben?
  16. Gibt es Ansprechpartner/innen für weitere Informationen?
  17. Wo kann ich weitere Informationen zum beruflichen Schulwesen nachlesen?
  18. Ich bin Meister/in / Techniker/in. Gibt es für mich auch die Möglichkeit des Direkteinstiegs?

 

1. Was ist eigentlich eine Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule?

Wissenschaftliche Lehrkräfte an beruflichen Schulen haben eine abgeschlossene Hochschulausbildung und sind überwiegend für die Vermittlung der fachtheoretischen Inhalte verantwortlich. Ergänzend hierzu übernehmen die Technischen Lehrkräfte, welche keinen Hochschulabschluss benötigen, die berufspraktischen Unterrichtsinhalte. Beide Typen von Lehrkräften arbeiten zunehmend gemeinsam in Teams, insbesondere bei ganzheitlich orientiertem Unterricht wie z. B. dem Lernfeldkonzept. Wissenschaftliche Lehrkräfte müssen auf Grund ihrer akademischen Vorbildung und weiterer zu erfüllender Voraussetzungen nachgewiesen haben, dass sie befähigt sind, in mindestens zwei an einer beruflichen Schule einsetzbaren Lehrbefähigungen unterrichten zu können.

2. Was beinhaltet das Berufsbild der Wissenschaftlichen Lehrkraft an beruflichen Schulen?

Die Wissenschaftlichen Lehrkräfte an beruflichen Schulen vermitteln sowohl berufliche Qualifikationen als auch schulische Abschlüsse wie z.B. mittlere Bildungsabschlüsse, Fachschulreife, Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife. Dabei berücksichtigen sie neue Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft. Als Pädagoginnen und Pädagogen erziehen sie die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln in Beruf, Familie und Gesellschaft.

3. Welche Einstiegsmöglichkeiten in den Beruf als Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule bestehen generell?

a) Grundständiges Lehramtsstudium und anschließender Vorbereitungsdienst (Referendariat):

  • für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen
  • für das höhere Lehramt an Gymnasien
  • Studiengänge Technikpädagogik, Ingenieurpädagogik, Wirtschaftspädagogik, jeweils mit Abschluss Diplom oder Master.

Zusätzlich ist eine Betriebpraxis von drei Monaten (bei Studienabschluss gymnasiales Lehramt) bzw. von 52 Wochen (alle anderen Studienabschlüsse) nachzuweisen.

b) "Seiteneinstieg" in den Vorbereitungsdienst mit geeignetem, nicht auf das Lehramt ausgerichteten Universitätsabschluss:

Ein Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen ist möglich (z. T. mit Einschränkungen hinsichtlich Studienschwerpunkt und/oder Gesamtnote), wenn ein geeigneter universitärer Abschluss vorliegt, eine einjährige Betriebspraxis nachgewiesen wird und ein entsprechender Bedarf an Lehrkräften besteht.

Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt:  Seiteneinstieg in den Schuldienst

c) Der Direkteinstieg:

In Baden-Württemberg dient der Direkteinstieg als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften in Mangelfächern. Der Einstieg in den Schuldienst erfolgt direkt, d.h. ohne dass der Bewerber/die Bewerberin den o.g. Vorbereitungsdienst zu durchlaufen hat. Der Bewerber/die Bewerberin absolviert hierbei zunächst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt eine zweijährige berufsbegleitende pädagogische Schulung bei gleichzeitig verringerter Unterrichtsverpflichtung. Nach einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

4. Gibt es eine Altersgrenze für den Direkteinstieg?

Der Direkteinstieg ist mit einer für das Land finanziell aufwändigen Nachqualifizierung verbunden, da die Direkteinsteiger in den ersten beiden Jahren bei vollen Bezügen nur mit einem Teil ihres Deputates unterrichten und berufsbegleitend nachqualifiziert werden. Unbeschadet der Frage der Eignung für den Schuldienst muss deshalb der Aufwand für die pädagogische Nachqualifizierung in einem angemessenen Verhältnis zur anschließend möglichen Verweildauer im Schuldienst stehen. Beim Direkteinstieg ist dies bis zu einem Eintrittsalter von maximal Anfang 50 gegeben. Zur Übernahme in das Beamtenverhältnis lesen Sie bitte die Hinweise unter Nr. 13.

 

5. In welchen Bereichen ist ein Direkteinstieg möglich?

Die für den Direkteinstieg zugelassenen Fächer bzw. Fachrichtungen werden entsprechend dem Bedarf jährlich neu festgelegt. Beachte Sie hierzu das Zulassungsraster.

 

6. In welchen Schularten kann ich als Direkteinsteiger/in unterrichten?

Mit Universitätsabschluss (Diplom, Master) oder als gleichwertig anerkanntem Abschluss (z.B. akkreditierter FH-Masterabschschluss):
Als Lehrkraft im höheren Dienst in allen Schularten der beruflichen Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Berufskollegs, Berufliche Gymnasien und Berufsoberschulen, Fachschulen).

Mit Abschluss einer Fachhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Diplom, Bachelor) oder universitärem Bachelor-Abschluss:
Als Lehrkraft im gehobenen Dienst in der Berufsschule, der Berufsfachschule, im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufseinstiegsjahr. Nach der Ausbildungs- und Bewährungsphase kann die Teilnahme an einem dreijährigen berufsbegleitenden Aufstiegslehrgang erfolgen. Der erfolgreiche Abschluss führt zum Laufbahnwechsel in den höheren Dienst und damit zur Einsetzbarkeit in allen Schularten der beruflichen Schulen.      

7. In welchen Fächern werde ich unterrichten?

Aus Ihrem Studium müssen sich mindestens zwei an beruflichen Schulen einsetzbare Lehrbefähigungen ("Fächer") ableiten lassen, wobei die für den Direkteinstieg maßgebliche Lehrbefähigung mit überwiegendem Anteil studiert worden sein muss. Sofern Sie in einem Bewerberauswahlverfahren um eine ausgeschriebene Schulstelle vorrangig platziert werden, prüft das Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung, bei dem Sie sich beworben haben, ob Sie den einheitlich geforderten Mindestumfang an Studienveranstaltungen für eine Erst- und Zweitlehrbefähigung nachweisen können und legt diese ggf. fest.

Auch im Bereich der Informationstechnik/Datenverarbeitung erfolgt die Fächerfestlegung auf der Grundlage des Studiums. Berufserfahrung alleine ist - trotz vielleicht bester Kenntnisse - nicht ausreichend.

Die Anerkennung zweier Lehrbefähigungen auf der Basis Ihres Studiums gewährleistet nicht, dass Sie alle fachlichen Themenbereiche in der Ausbildung beherrschen. Vielmehr steht es in Ihrer Verantwortung, sich bei möglicherweise auftretenden fachlichen Defiziten selbst in die betreffenden Themen einzuarbeiten oder sich die erforderliche Fachkenntnis anderweitig anzueignen, z. B. durch Teilnahme an entsprechenden Lehrerfortbildungsangeboten.

8. Welche Qualifikationsanforderungen muss ich erfüllen, damit ich über den Direkteinstieg Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule werden kann?

  • Abschluss eines für die vorgesehenen Lehrbefähigungen geeigneten Studiums an einer Universität, ggf. auch Fachhochschule oder Berufsakademie;
  • mehrjährige, einschlägige und auf aktuellem Stand befindliche Berufserfahrung, die im Anschluss an das Studium erworben wurde.

9. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl unter den Bewerbungen?

Der Direkteinstieg erfolgt ausschließlich über die Bewerbung auf Stellen, die von den Schulen selbst ausgeschrieben werden (sog. schulbezogene Stellenausschreibungen). Die einzelne Schule trifft unter den Bewerbungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, eine Auswahl und orientiert sich dabei an ihrem Bedarf und dem Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle.

Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, darüber hinaus können weitere besondere Qualifikationen der Bewerber/-innen berücksichtigt werden. Stehen mehrere gleich gut  geeignete Bewerbern/-innen zur Auswahl, wird eventuell auch deren Alter in die Auswahlentscheidung einbezogen. Die ausgewählten Bewerber/-innen werden vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingestellt.

Die Einstellung von Universitätsabsolventinnen und -absolventen erfolgt in der Regel vorrangig.

10. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Einstellung?

Haupteinstellungstermin ist nach den baden-württembergischen Sommerferien, also Anfang September.

11. Welche Ausbildungsphasen durchlaufe ich als Direkteinsteiger/in?

Sie absolvieren zunächst eine 2 Jahre dauernde pädagogische Schulung. Während dieser Phase hospitieren Sie - betreut durch einen Mentor/eine Mentorin - in Unterrichtsveranstaltungen an Ihrer Schule. In wachsendem Maße geben Sie angeleiteten und selbstständigen Unterricht (vgl. nachstehende Übersicht über die Stundenzahlen). In den ersten drei Halbjahren besuchen Sie begleitende Lehrveranstaltungen an einem der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) in den Fächern Pädagogik / Pädagogische Psychologie, Allgemeine Didaktik, Fachdidaktik der beiden Fächer, Schulrecht / Schulorganisation. Diese Seminarveranstaltungen finden in der Regel an einem bis anderthalb Tagen pro Woche statt. Im 4. Halbjahr halten Sie benotete Lehrproben, dokumentieren eine Unterrichtseinheit und werden mündlich geprüft.

Übersicht über die zu absolvierenden Stundenzahlen:

 

1. Halbjahr

2. Halbjahr

3. Halbjahr

4. Halbjahr

Hospitation /
angeleiteter Unterricht

6 Std./Wo

2 Std./Wo

2 Std./Wo

----

selbstständiger
Unterricht

8 Std./Wo

10 Std./Wo

18 Std./Wo

18 Std./Wo

 

Begleitende Lehrveranstaltungen
an einem Staatlichen Seminar
für Didaktik und Lehrerbildung

Prüfungen


Im Anschluss daran müssen Sie sich 1 Jahr im eigenständig durchgeführten Unterricht bewähren. Teilzeitarbeit ist während der ersten beiden Ausbildungsjahre grundsätzlich nicht möglich. Das Bewährungsjahr kann in Teilzeit, mindestens jedoch mit halbem Deputat (d. h. mindestens 12,5 Unterrichtsstunden pro Woche) absolviert werden.

12. Werde ich sofort im Beamtenverhältnis eingestellt?

Ziel ist, Sie nach Bewährung im Beamtenverhältnis zu beschäftigen. Zunächst werden Sie jedoch als Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis ist üblicherweise zunächst zur Erprobung auf ein Jahr befristet. Erklärtes Interesse der Kultusverwaltung ist jedoch die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nicht schwer wiegende Gründe dagegen sprechen. Frühestens nach der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

13. Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Beamtenstatus erhalten?

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind u.a.:

  • EU-Bürger/in oder Bürger/in eines Mitgliedstaates des EWR;
  • 42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altergrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern/Bewerberinnen vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;
  • Nachweis der Befähigung während der dreijährigen Beschäftigungsphase in beiden Unterrichtsfächern (Bestehen der Prüfung am Ende der pädagogischen Ausbildung, Schulleiterbeurteilung und Unterrichtsbesuch nach Ablauf der einjährigen Bewährungszeit);
  • amtsärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (dauerhafte Dienstfähigkeit).

Wissenschaftliche Lehrkräfte können folgende Laufbahnen im Beamtenverhältnis beschreiten:

Absolventen/innen der Fachhochschule oder der Dualen Hochschule BW

Absolventen/innen mit Universitätsabschluss oder gleichwertigem Abschluss

 

Besoldungsgruppe
A 13 - Gehobener Dienst -

Besoldungsgruppe
A 13 - Höherer Dienst -

Es besteht die Möglichkeit, bei Bewährung oder durch Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang in den höheren Dienst aufzusteigen.

Beförderungsmöglichkeiten zum /zur Oberstudienrat/rätin, bei Bestzung von Funktionsstellen auch zum/zur Studiendirektor/in, Oberstudiendirektor/in



14. Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich?

Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt nach den geltenden Eingruppierungsrichtlien. So werden Direkteinsteigerinnen/Direkteinsteiger im gehobenen Dienst der Entgeltgruppe 12 (z. B. mit Bachelorabschluss oder Diplomabschluss einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule) und im höheren Dienst der Entgeltgruppe 13 (z. B. mit akkreditierten Masterabschluss oder einem Universitätsdiplom) zugeordnet. Bei der Stufenzuordnung können nach Einzelfallprüfung Zeiten einschlägiger Berufserfahrung und förderliche Zeiten berücksichtigt werden. Wie oben ausgeführt ist nach der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen. Absolventinnen/Absolventen der Fachhochschule und der Berufsakademie werden dann nach Besoldungsgruppe A 13 (Endstufe gehobener Dienst) und Universitätsabsolventinnen und -absolventen nach Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsstufe höherer Dienst) besoldet.

Das Merkblatt zu Besoldung und Entgelt mit Berechnungsbeispielen zur Höhe der Verdienstmöglichkeiten finden Sie auf folgender Seite:

  1. Besoldung/Entgelt

15. Wie, wo und wann kann ich mich als Direkteinsteiger/in bewerben?

Online registrieren und dann an der Schule bewerben:

Als Interessent/in für den Direkteinstieg müssen Sie sich zunächst online unter Bewerbung Einstellung registrieren und erhalten dann einen Belegausdruck mit Ihrer Bewerbernummer. Diesen Belegausdruck übersenden Sie dann unterschrieben - ohne weitere Bewerbungsunterlagen - an das zuständige Regierungspräsidium, um Ihre Registrierung zu bestätigen.

Anschließend schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Bewerbernummer in Papierform direkt an eine Berufliche Schule, die eine Stelle als Wissenschaftliche Lehrkraft ausgeschrieben hat. Erst wenn die auszuschreibende Schule eine Auswahl an geeigneten Interessenten getroffen hat und ein/e Direktbewerber/in den vorderen Rangplatz erreicht hat, prüft das zuständige Regierungspräsidium die Anerkennung der Direktbewerbung. Dies erfolgt anhand einheitlicher Kriterien.

 

Schulbezogene Stellenausschreibungen:

Die aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie im Menüpunkt Schulbezogene Stellen. Diese werden in verschiedenen Tranchen ausgeschrieben, beginnend im Februar/März bis hin zum Nachrückverfahren ab Juli. Die genauen Termine finden Sie auf der genannten Internetseite. In besonderen Bedarfsfällen werden auch während des Schuljahres Stellen ausgeschrieben und besetzt.

 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen und Nachweise:

Im Menüpunkt Checkliste Direktbewerber befindet sich eine Auflistung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Nachweise.

16. Gibt es Ansprechpartner/innen für weitere Informationen?

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die jeweiligen  Regierungspräsidien.

17. Wo kann ich weitere Informationen zum beruflichen Schulwesen nachlesen?

Die Broschüre

Berufliche Bildung in Baden-Württemberg (PDF) (Größe 0,6 MB)

kann als PDF-Dokument heruntergeladen oder beim Kultusministerium bestellt werden:

Kultusministerium Baden-Württemberg
Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 103442
70173 Stuttgart

Tel.  0711/279-2835 bzw. 2611
Fax: 0711/279-2838
E-Mail: Poststelle@km.kv.bwl.de


Im Internet erhalten Sie weitere Informationen unter folgenden Adressen:

Kultusministerium
Baden-Württemberg

http://www.km-bw.de/

Regierungspräsidium
Stuttgart, Abteilung 7

www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1071477/

Regierungspräsidium
Karlsruhe, Abteilung 7

www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153845/

Regierungspräsidium
Freiburg, Abteilung 7

www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1149214/

Regierungspräsidium
Tübingen, Abteilung 7

www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1146980/





18. Ich bin Meister/in / Techniker/in. Gibt es für mich auch die Möglichkeit des Direkteinstiegs?

Mit dieser beruflichen Qualifikation können Sie zwar nicht als Wissenschaftliche Lehrkraft eingestellt werden, wohl aber als Technische Lehrkraft im Bereich der Gewerblichen Schulen.

Merkblatt - Einstellung von technischen Lehrerinnen und Lehrern an gewerblichen Schulen (PDF)