Seiteneinstieg in den Schuldienst
Beim Seiteneinstieg können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen eintreten.
Mit dem Erwerb des Zweiten Staatsexamens am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen den Absolventinnen und Absolventen die Lehrereinstellungsverfahren offen.
Seiteneinstiegsmöglichkeiten waren im Blick auf die prekäre Bewerberlage in den letzten Jahren eingerichtet worden.
Der Seiteneinstieg ab 2013 ist im Bereich der beruflichen Schulen nach wie vor in vielen Fächern möglich.
Bei den allgemein bildenden Gymnasien hat sich das Angebot an grundständig ausgebildeten Lehrkräften mittlerweile deutlich verbessert, so dass es ab 2013 einen Seiteneinstieg nur noch in den Fächern Physik und Chemie geben wird.
Voraussetzung ist eine universitäre Diplomprüfung oder ein gleichwertiger konsekutiver Master-Abschluss (d.h. inhaltlich auf den Bachelor-Abschluss aufbauend) der o. g. Fachrichtungen.
Für das Fach Chemie ist angedacht, den Seiteneinstieg ab 2014 zu schließen. Interessenten für die bisherigen gymnasialen Seiteneinstiegsfächer Mathematik und Informatik werden auf die weiterhin bestehenden Seiteneinstiegsmöglichkeiten im beruflichen Schulwesen hingewiesen.
Die
Informationen zum Seiteneinstieg berufliche Schulen und
Informationen zum Seiteneinstieg Gymnasien, zum Einstellungsverfahren bzw. zu befristeten Vertretungstätigkeiten im Schuldienst finden Interessierte auf dieser Internetseite und auch bei den
vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg.
Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen
Ein Seiteneinstieg ist möglich, wenn ein geeigneter universitärer oder gleichwertiger Abschluss vorliegt, eine einjährige Betriebspraxis nachgewiesen wird und ein entsprechender Bedarf an Lehrkräften besteht. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob die formalen Voraussetzungen (siehe
PDF-Dokument) vorliegen.
Die für den Seiteneinstieg im beruflichen Bereich landesweit zugelassenen Studienabschlüsse sind in einer tabellarischen Übersicht (PDF) zusammengefasst. Die Darstellung ist abschließend, nicht genannte Studienabschlüsse sind - selbst bei großer Affinität - nicht zum Seiteneinstieg zugelassen.
Nur in begründeten Ausnahmen kann bei punktuellem Bedarf auch in anderen Fachrichtungen eine Stelle für den Seiteneinstieg an einer einzelnen Schule ausgeschrieben werden. Solche Ausschreibungen werden zeitlich begrenzt im Menüpunkt
Sonstige Stellenangebote veröffentlicht und sind in folgenden Fachrichtungen möglich:
Agrarwissenschaft, Ernährungswissenschaft, Forstwissenschaft, Gartenbauwissenschaft, Lebensmitteltechnologie, Medizin / Zahnmedizin / Gesundheit / Pflegewissenschaft, Tiermedizin, Haushaltswissenschaft, Pharmazie und Sozialökonomie, Musikpädagogik (Diplom oder Magister, sofern hinreichende Studien- und Prüfungsleistungen in den Bereichen Musik und Rhythmik nachgewiesen werden).
Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien
Ab 2013 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien nur noch für Personen mit Diplomprüfungen oder als gleichwertig anerkannten Master-Abschlüssen in den Fächern Physik und Chemie geöffnet sein. Voraussetzung dafür ist, dass sich auf Grund ihrer Ausbildung ein zweites geeignetes Unterrichtsfach ableiten lässt, das in der Stundentafel der allgemein bildenden Gymnasien vertreten ist. Entsprechende Studieninhalte im zweiten Unterrichtsfach müssen nachgewiesen werden.
Die näheren Informationen zum gymnasialen Seiteneinstieg sind im nebenstehenden
PDF-Dokument hinterlegt.

