Bewerbung für Schularten (Info)
Grund- und Haupt-/Werkrealschulen, Real- und Sonderschulen
Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Grund- und Haupt-/Werkrealschulen, Real- und Sonderschulen sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer (m.-t.) und Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte bzw. Technische Lehrerinnen und Lehrer an Sonderschulen werden bei Einsatzbereitschaft auf Antrag in Bewerberlisten aufgenommen, die jährlich neu erstellt werden.
In den
Hinweisen zur Lehrereinstellung (PDF) finden Sie die wichtigsten Informationen zum Lehrereinstellungsverfahren für die genannten Lehrämter.
Wenn Sie Ihre Lehrbefähigung innerhalb Deutschlands erworben haben, ist für die Bewerbung das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 - Schule und Bildung (Postfach 103642, 70031 Stuttgart) zuständig. Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern erfolgt die Prüfung der Anerkennung der Lehramtsausbildung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
Wenn Sie Ihre Lehrbefähigung im Ausland erworben haben, müssen Sie vor einer Bewerbung, für die auch das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig ist, beim Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung (Postfach 2666, 72016 Tübingen), eine Anerkennung der Lehramtsausbildung beantragen. Hierzu ist die Übersendung von beglaubigten Ablichtungen der Lehramtsprüfungszeugnisse mit Übersetzung und eines tabellarischen Lebenslaufs erforderlich. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr festgesetzt nach § 1 der Gebührenverordnung des Kultusministeriums vom 29. August 2006 (GBl. S. 295) in Verbindung mit Ziffer 10 des hierzu ergangenen Gebührenverzeichnisses. Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Lehrbefähigungen sind auf der Internetseite des
Regierungspräsidiums Tübingen zusammengefasst.
Bewerbung von Realschullehrkräften an beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen haben einen hohen Lehrkräftebedarf für die allgemeinen Fächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Geschichte, Religionslehre etc.) und schreiben deshalb vereinzelt auch Stellen für Realschullehrkräfte mit entsprechenden Lehrbefähigungen aus. Die Einstellung erfolgt auf Stellen des beruflichen Bereichs und ist deshalb mit einem dauerhaften Einsatz im beruflichen Schulwesen verbunden. Realschullehrkräfte unterrichten zunächst in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Berufsvorbereitungsjahr. Durch eine spätere Teilnahme an einem mehrjährigen Aufstiegslehrgang eröffnet sich der Zugang zum höheren Dienst und die Möglichkeit des Unterrichtseinsatzes in allen beruflichen Schularten. Einen Überblick über die beruflichen Schulen bietet die PowerPoint-Präsentation "Info - Lehrerin/Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg" (siehe rechts "BEWERBERINFORMATION).
Bewerbung von Sonderschullehrkräften an beruflichen Schulen
Einzelne Stellen der beruflichen Schulen sind für Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für Sonderschulen ausgeschrieben. Der Unterrichtseinsatz erfolgt im Berufsvorbereitungsjahr und/oder in der Sonderberufsschule.
Allgemeinbildende Gymnasien und berufliche Schulen
Bewerberinnen und Bewerber für das höhere Lehramt an Gymnasien und das höhere Lehramt an beruflichen Schulen werden auf Antrag in Bewerberlisten aufgenommen, die jährlich neu erstellt werden. Nur wer in eine solche Bewerberliste aufgenommen wurde, wird in die Einstellungsentscheidungen der jeweiligen Verfahren einbezogen.
In den
Hinweisen zur Lehrereinstellung im Bereich Gymnasien und berufliche Schulen (PDF) finden Sie die wichtigsten Informationen zum Einstellungsverfahren.
Wenn Sie eine Einstellung im Bereich der allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen anstreben und in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst absolviert haben, ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolviert haben, für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Aufnahme in die Bewerberliste zuständig.
Kommen Sie aus einem anderen Bundesland und haben eine gymnasiale Lehrbefähigung, beantragen Sie die Aufnahme in die Bewerberliste bei dem Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Sie vorrangig eingestellt werden wollen (
Karte Einstellungsbezirke (PDF)).
Wenn Sie Ihre gymnasiale Lehrbefähigung im Ausland erworben haben, müssen Sie vor einer Bewerbung, für die das Regierungspräsidium zuständig ist, in dessen Bezirk Sie vorrangig eingestellt werden wollen, beim Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung (Postfach 2666, 72016 Tübingen), eine Anerkennung der Lehramtsausbildung beantragen. Hierzu ist die Übersendung von beglaubigten Ablichtungen der Lehramtsprüfungszeugnisse mit Übersetzung und eines tabellarischen Lebenslaufs erforderlich. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr festgesetzt nach § 1 der Gebührenverordnung des Kultusministeriums vom 29. August 2006 (GBl. S. 295) in Verbindung mit Ziffer 10 des hierzu ergangenen Gebührenverzeichnisses. Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Lehrbefähigungen sind auf der Internetseite des
Regierungspräsidiums Tübingen zusammengefasst.
Haben Sie eine Lehrbefähigung für berufliche Schulen, ist das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung, sowohl für die Anerkennung von Lehramtsprüfungen als auch für die Bewerbung von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Lehramtsprüfung außerhalb Baden-Württembergs absolviert haben, zuständig.
Bewerbung von Gymnasiallehrkräften an beruflichen Schulen
Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien mit zwei auch an beruflichen Schulen angebotenen allgemeinen Fächern (Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Geschichte, Religionslehre etc.) können sich in ihrem Einstellungsantrag bereit erklären, auch an einer beruflichen Schule zu unterrichten. Um den hohen Bedarf bei den allgemein bildenden Fächern der beruflichen Schulen abdecken zu können, haben gymnasiale Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechenden Fächerverbindungen in diesem Bereich günstige Übernahmechancen.
Die PowerPoint-Präsentation des Kultusministeriums für gymnasiale Lehramtsstudierende und ausgebildete Gymnasiallehrkräfte "Info - Lehrerin/Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg" (siehe rechts "BEWERBERINFORMATION) enthält Informationen zu folgenden Punkten:
- Einstellungschancen;
- Merkmale der beruflichen Schulen;
- Praxissemester und Vorbereitungsdienst;
- Übersicht über die beruflichen Schulen:
- BVJ und 1-jährige Berufsfachschule;
- Berufsschule und 2-jährige Berufsfachschule;
- Schulen, die zur Fachhochschulreife führen;
- Schulen, die zur Hochschulreife führen; - Beispielschulen;
- Herausforderungen.
Technische Lehrkräfte für berufliche Schulen
Wenn Sie über eine in Baden-Württemberg erworbene Lehrbefähigung als Technischer Lehrer bzw. Technische Lehrerin an beruflichen Schulen der kaufmännischen oder hauswirtschaftlichen Fachrichtung verfügen, ist dasjenige Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolviert haben, für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Aufnahme in die Bewerberliste zuständig. In den
Hinweisen zur Lehrereinstellung für Technische Lehrkräfte hauswirtschaftlicher und kaufmännischer Richtung für Berufliche Schulen (PDF) finden Sie die wichtigsten Informationen zum Einstellungsverfahren.
Bewerberinnen und Bewerber, die außerhalb Baden-Württembergs eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, richten ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung.
Berufserfahrene Meister/innen und Staatlich geprüfte Techniker/innen können sich um Einstellung als Technische Lehrkraft an beruflichen Schulen der gewerblichen oder landwirtschaftlichen Fachrichtung bewerben. Die Einstellung und anschließende berufsbegleitende Schulung erfolgt in diesen Fällen dezentral und wird von den einzelnen Regierungspräsidien eigenständig organisiert. Eine Online-Bewerbung ist deshalb nicht möglich. Bitte richten Sie Ihre entsprechende Bewerbung an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Sie vorrangig eingestellt werden wollen. Weitere Informationen finden Sie im
Merkblatt TL gew. (PDF) des Kultusministeriums.

