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Lehr- und Lernmittel

Für Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden.

Das Nähere ist in der Lernmittelverordnung geregelt; die konkret notwendigen Lernmittel sind im Lernmittelverzeichnis (Anlage zur Lernmittelverordnung) enthalten.

  1. Schulbuchlisten und Lernmittel

Schulbuchlisten und Lernmittel

Der Landesbildungsserver bietet auf seinen Seiten Schulbuchlisten und Listen der Lernmittel Baden-Württembergs für die verschiedenen Schularten mit der Möglichkeit des Herunterladens an:

  1. Grundschule
  2. Werkrealschule und Hauptschule
  3. Realschule 
  4. Gymnasium   
  5. Gemeinschaftsschule
  6. Berufliche Schulen 

Sonderschulen:

  1. Förderschule
  2. Schule für Blinde
  3. Schule für Sehbehinderte

Schulbuchzulassung

Die Formalien zur Schulbuchzulassung sind in der Verordnung des Kultusministeriums über die Zulassung von Schulbüchern (Schulbuchzulassungsverordnung) geregelt.

  1. Verordnung des Kultusministeriums über die Zulassung von Schulbüchern
    (Schulbuchzulassungsverordnung)

Informationen für Schulbuchverlage

Spezielle Informationen und Formulare für die Schulbuchzulassung sind auf einer separaten Seite für Verlage zusammen gestellt.

  1. Schulbuchzulassung

Lernmittel

Die Lernmittelverordnung (LMVO) enthält die Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel mit entsprechenden Listen für alle Schularten.

  1. Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel
    (Lernmittelverordnung - LMVO)