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Berufsschule

Form und Inhalt der Ausbildung

Die meisten Jugendlichen in Deutschland entscheiden sich nach dem Besuch der allgemein bildenden Schule für eine Berufsausbildung im dualen System. Die früher im klassischen Sinne als "Lehre" bekannte und hauptsächlich im Handwerksbereich angesiedelte duale Ausbildung erstreckt sich heute auf ca. 350 Ausbildungsberufe in nahezu allen Wirtschaftsbranchen - vom Handwerk über den Dienstleistungssektor bis hin zum Hightech-Bereich. Nach wie vor erfolgt die Ausbildung dabei an zwei Lernorten, an denen der gemeinsame Bildungsauftrag verwirklicht wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Während der Betrieb die praktische Ausbildung übernimmt, vermittelt die Berufsschule - neben einer Erweiterung und Vertiefung der allgemeinen Bildung - hauptsächlich die theoretischen Kenntnisse, die zur Ausübung eines Berufes erforderlich sind. Dabei werden inzwischen in der ganz überwiegenden Zahl der Ausbildungsberufe die Lerninhalte nicht mehr in einzelnen Fächern, sondern nach so genannten Lernfeldern, das heißt im Rahmen von in sich abgeschlossenen Themenbereichen unterrichtet, die an Handlungsabläufen aus der betrieblichen Praxis orientiert sind.  

Verpflichtung und Berechtigung zum Besuch der Berufsschule

Es gelten hierfür die nachfolgend aufgeführten Grundsätze, für die in den einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch zum Teil weitergehende, differenzierende Festlegungen getroffen wurden:

  • Schülerinnen und Schüler, die den Besuch der Hauptschule oder der Realschule oder des Gymnasiums beendet haben, sind grundsätzlich verpflichtet, die Berufsschule für die Dauer von - in der Regel - drei Jahren zu besuchen. Diese Berufsschulpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Allerdings gilt die Berufsschulpflicht für Schülerinnen und Schüler dann als vorzeitig beendet, wenn sie einen Realschulabschluss haben oder über einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand verfügen und die Berufsschule zwei Jahre besucht haben, oder wenn sie die Klasse 11 eines Gymnasiums durchlaufen und die Berufsschule ein Jahr besucht haben, oder wenn sie mindestens ein Jahr lang eine öffentliche Vollzeitschule oder eine entsprechende Ersatzschule besucht haben. Für Schülerinnen und Schüler der Sonderschule gelten besondere Bestimmungen.
  • Wird statt der Berufsschule eine andere berufsbildende öffentliche Schule (z.B. Berufsfachschule, Berufskolleg) oder eine entsprechende private Schule, eine Berufsakademie oder eine Hochschule besucht oder der Vorbereitungsdienst für Beamte, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder der Wehr- oder Zivildienst absolviert, so ruht die Berufsschulpflicht während dieser Zeit.
  • Wird vor Beendigung der Berufsschulpflicht eine duale Ausbildung begonnen oder eine Stufenausbildung fortgesetzt, so muss die Berufsschule bis zum Abschluss der Ausbildung besucht werden.
  • Beginnt eine nicht mehr berufsschulpflichtige Person eine duale Ausbildung oder eine Umschulung oder setzt sie eine Stufenausbildung fort, so kann sie die Berufsschule mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Abschluss der Ausbildung besuchen.
  • Für bestimmte Fälle hat das Kultusministerium allgemein festgestellt, dass die Berufsschulpflicht vorzeitig beendet ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn mindestens ein Jahr lang eine berufliche Vollzeitschule besucht wurde.

Unterrichtsorganisation

Die Ausbildung an der Berufsschule erfolgt in der Regel in Teilzeitunterricht. Das bedeutet, dass die Auszubildenden an eineinhalb bis zwei Tagen pro Woche die Berufsschule besuchen. Der wöchentliche Unterricht kann aber auch in zusammenhängenden Zeitabschnitten (Blöcken) erteilt werden. Beispiel: Drei Wochen Berufsschule - sechs Wochen Ausbildung im Betrieb - wieder drei Wochen Unterricht usw.
Blockunterricht wird vor allem bei Ausbildungsberufen eingesetzt, die nur eine geringe Anzahl von Auszubildenden aufweisen. In diesen Fällen ist das Einzugsgebiet der Berufsschule meist sehr groß, so dass vielen Schülern eine tägliche Rückkehr zum Wohn- oder Ausbildungsort nicht möglich ist.

Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung an der Berufsschule endet mit einer Berufsschulabschlussprüfung. Wer diese erfolgreich absolviert hat, erhält ein Berufsschulabschlusszeugnis. In Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung (Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief) erwerben die Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Sofern es die erzielten Noten zulassen, können sich Auszubildende mit Hauptschulabschluss nach Abschluss der Berufsausbildung auch einen dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkennen lassen.

Zusatzqualifikationen und Fachhochschulreife

Je nach Angebot vor Ort können durch Teilnahme an einem zusätzlichen Unterricht und an einer Zusatzprüfung berufliche Zusatzqualifikationen erworben werden, wie beispielsweise "KMK-Fremdsprachenzertifikat" oder "Management im Handwerk". Unter den gleichen Voraussetzungen ist außerdem der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.


Ausführliche Informationen zu den anerkannten Ausbildungsberufen sind abrufbar unter

  1. BERUFEnet und im
  2. Online-Angebot des Bundesinstitutes für Berufsbildung.