Zum Landesbildungsserver  Zum Lehrerfortbildungsserver  Zum Landesmedienzentrum  Zum Landesportal


Sie sind hier: Startseite > Kultusverwaltung > Stellen

Stellenausschreibungen

Stellen an öffentlichen Schulen

Informationen zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg, insbesondere die schulbezogenen Stellenausschreibungen und weitere Stellenangebote, finden Sie im

externer Link: Lehrereinstellung OnlineLehrereinstellungsportal des Kultusministeriums  

Funktionsstellen

Im Stellenteil von Kultus und Unterricht werden Funktionsstellen ausgeschrieben.

Befristete Beschäftigungen

Zur Wahrnehmung von Krankheits-, Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen an allgemein bildenden Gymnasien sowie an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg werden von den Regierungspräsidien befristete TV-L-Arbeitsverträge angeboten. Bitte wenden Sie sich zur Aufnahme in die Liste der Krankheitsvertretungen an das regional zuständige Regierungspräsidium. Befristete Stellen werden zum Teil auch hier ausgeschrieben.

Stellen an Privatschulen

Die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule bzw. des jeweiligen Schulträgers.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft die Regelungen des Einstellungserlasses des Landes nicht gelten. Insbesondere ist für eine Bewerbung auf Stellen der Privatschulen nicht erforderlich, dass eine Aufnahme in die Bewerberliste beim Regierungspräsidium vorliegt.

Mit einer Einstellung an einer Schule in freier Trägerschaft über diese Stellenausschreibungen wird kein Anspruch auf eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst erworben.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer der Schulart oder dem Bildungsgang entsprechenden Lehrbefähigung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer staatlich anerkannten Privatschule abgeschlossen haben, können eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst bei gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule beantragen. Eine Beurlaubung kann erfolgen, wenn die Qualifikationsgrenzen für die Einstellung in den Schuldienst im Listenauswahlverfahren erfüllt werden und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. allgemeine Höchstaltersgrenze 42 Jahre) erfüllt sind. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Schulabteilungen der Regierungspräsidien.

externer Link: Lehrereinstellung OnlineWeiter zum Portal Lehrer Online Baden-Württemberg

Pratikantenstellen in der Öffentlichkeitsarbeit des Kultusministeriums

Sie studieren Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Politikwissenschaften, Germanistik, Linguistik, Verwaltungswissenschaften, Staatswissenschaften oder haben eine vergleichbare Ausbildung? Dann bietet Ihnen das Kultusministerium Baden-Württemberg eine Praktikumsstelle im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit an.

Anzeige (133 KB)