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Beförderung zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat  im Wege des Ausschreibungsverfahrens

Nach der Verwaltungsvorschrift "Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat" vom 19. März 2001 in der jeweils gültigen Fassung wird ein prozentualer Anteil der verfügbaren Planstellen der Besoldungsgruppe A 14 im Ausschreibungsverfahren vergeben.

Nähere Informationen zu dem Ausschreibungsverfahren (Stellenangebote, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsfristen, ...) finden Sie unter Lehrereinstellung-BW.