Beförderung zur Oberstudienrätin / zum Oberstudienrat im Wege des Ausschreibungsverfahrens
Nach der Verwaltungsvorschrift "Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat" vom 19. März 2001 in der jeweils gültigen Fassung wird ein prozentualer Anteil der verfügbaren Planstellen der Besoldungsgruppe A 14 im Ausschreibungsverfahren vergeben.
Nähere Informationen zu dem Ausschreibungsverfahren (Stellenangebote, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsfristen, ...) finden Sie unter
Lehrereinstellung-BW.

