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Abitur 2012

  1. Gemeinsame Kursstufe 2010/2012 und Abitur 2012: Ministerratsbeschluss vom 14. Juli 2009
  2. Schriftliche Abiturprüfung 2012: Verlässliches Format und inhaltliche Entlastung
  3. Folgefragen des Abiturjahrgangs 2012: Studienplätze, Plätze im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Plätze im Wehr- und Zivildienst, Ausbildungsplätze

Gemeinsame Kursstufe 2010/12 und Abitur 2012: Ministerratsbeschluss vom 14. Juli 2009

Baden-Württemberg hat beginnend mit der Klassenstufe 5 im Schuljahr 2004/2005 flächendeckend das achtjährige Gymnasium eingeführt. Im Jahr 2012 werden deshalb der letzte Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums und der erste Jahrgang des achtjährigen Gymnasiums gemeinsam das Abitur ablegen. Beide Jahrgänge werden ab dem Schuljahr 2010/2011 zusammengeführt; auch die Abiturprüfung wird nicht getrennt nach G9- und G8-Schülern gestaltet, sondern es wird im Abitur 2012 gemeinsame Prüfungsaufgaben für die beiden Jahrgänge geben.

Das Kultusministerium arbeitet seit Monaten an der Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Kursstufe und des Abiturs 2012, damit die Schulen sich rechtzeitig vor dem Eintritt der beiden Jahrgänge in die Kursstufe zum Schuljahr 2010/2011 darauf einstellen können.

Die curriculare Grundlage für die Abiturprüfung 2012

Inhaltlich wurde die curriculare Grundlage der Abiturprüfung 2012 vorbereitet. G8- und G9-Schülerinnen und -Schüler sitzen in denselben Kursen. Für die G8-Schülerinnen und -Schüler gilt der Bildungsplan 2004, für die G9-Schülerinnen und -Schüler der Kursstufenplan 2001.

In allen Fächern der schriftlichen Abiturprüfung 2012 sind deshalb Schnittmengen des verpflichtenden Kursstufen- bzw. Bildungsplans erstellt worden, die als Grundlage für gemeinsame Prüfungsaufgaben dienen. Inhalte, die nicht in beiden Plänen enthalten sind, fallen in der Schriftlichen Abiturprüfung 2012 weg. Für den weitergehenden Unterricht in der gemeinsamen Kursstufe gilt der Bildungsplan 2004.

Die curricularen Schnittmengen sind als "Ergänzende Hinweise" in den Schwerpunktthemenerlass Abitur 2012 aufgenommen worden. Er wurde bereits am 10. Juni 2009 zusammen mit dem Schwerpunktthemenerlass 2011 versandt und liegt damit den Gymnasien rechtzeitig vor Eintritt des Doppeljahrgangs in die Einführungsphase der Oberstufe mit Beginn des Schuljahrs 2009/2010 vor.

Die Schulen haben jetzt über ein Schuljahr Zeit, sich ohne Zeitdruck und ausführlich auf die gemeinsame Kursstufe und das Abitur 2012 vorbereiten zu können. Besondere Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte zum Abitur 2012 sind nicht erforderlich, da die curricularen Schnittmengen zwangsläufig seit 2001 unterrichtet werden. Die Lehrerinnen und Lehrer werden sich im kommenden Schuljahr 2009/10 hinsichtlich der Hinführung der Klassen 10 (G8) und 11 (G9) auf die gemeinsame Kursstufe in den Fachschaften absprechen; auch können die Schulen im kommenden Schuljahr 2009/10 mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen die Zusammenführung der beiden Jahrgänge vorbereiten und unterstützen.

Die Unterrichtsversorgung in der gemeinsamen Kursstufe

Grundlage der Entscheidung für eine gemeinsame Kursstufe im Jahre 2005 war nicht die Absicht, Ressourcen einzusparen. Die Zuweisungsregelung für die Oberstufe der Schuljahre 2010/11 und 2011/12 wird daher angepasst und die Grundzuweisung in der gemeinsamen Kursstufe so gestaltet, als ob eine Getrenntführung der beiden Jahrgänge vorgenommen würde.

Dabei wird aus fachlicher und pädagogischer Sicht dringend empfohlen, die beiden Jahrgänge in gemeinsamen Kursen zu unterrichten. Die beschriebene Grundzuweisung hat nicht den Zweck, eine getrennte Führung der Kursstufen zu ermöglichen, sondern eröffnet jedem Gymnasium vielmehr Spielräume, besondere Arbeitsbelastungen abzufedern und die gemeinsame Kursstufe gut umzusetzen.

Sonderzuweisung für Zusatzbelastungen bei Beratung und Organisation

Aufgrund des Eintritts der beiden Jahrgänge in die Einführungsphase der Oberstufe im Schuljahr 2009/10 entstehen den Schulen in den beiden Schuljahren der gemeinsamen Kursstufe Zusatzbelastungen durch eine aufwändigere Organisation und Stundenplangestaltung sowie durch einen erhöhten Bedarf an Beratung und Berufsorientierungsmaßnahmen; dazu kommen im Abiturjahr 2012 noch weitere Zusatzbelastungen durch Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen. Die Zusatzbelastungen enden mit dem Abschluss der Abiturprüfung 2012.

Für die Zusatzbelastungen durch eine aufwändigere Organisation und Stundenplangestaltung erhalten die Gymnasien des Landes eine zeitlich begrenzte Sonderzuweisung von rund 70 Deputaten für das Schuljahr 2010/11 und von rund 115 Deputaten für das Abiturjahr 2011/12.

Für die Oberstufenberatung aller rund 27.600 G8-Schüler, die im Schuljahr 2009/10 die Klasse 10 besuchen werden, fällt ein zeitlich begrenzter Zusatzbedarf bis zum Abitur 2012 jeweils im Umfang von rund 50 Deputaten an. Die Entlastung für die Oberstufenberatung im kommenden Schuljahr 2009/10 wird ab dem 1. Februar 2010 erfolgen.

Die Raumsituation und die Lernmittelausstattung der Schulen

Sofern ein Gymnasium über die im Modellraumprogramm aufgeführten Räume verfügt, sind in der gemeinsamen Kursstufe räumliche Engpässe an den Schulen nicht zu erwarten. Im Einzelfall kann sich aber, abhängig von der konkreten Ausstattung der Fachräume und der Lehrmittelsammlungen, ein Anpassungsbedarf ergeben.

Aufgrund der gemeinsamen Kursstufe entsteht vorübergehend ein zusätzlicher Bedarf an Lernmitteln. Dieser Bedarf ist nicht nur vom bereits vorhandenen Lernmittelbestand an der einzelnen Schule, sondern auch vom Profil und vom Kursangebot am jeweiligen Gymnasium, von der Kurswahl der Schülerinnen und Schüler sowie von den je nach pädagogischer Entscheidung hierfür vorgesehenen Lernmitteln abhängig. Ein landesweit gültiger oder konkreter Betrag je Schule bzw. je Schülerin und Schüler lässt sich daher nicht beziffern. Die für zusätzliche Lernmittel anfallenden Aufwendungen der Schulträger im Jahr 2010 fließen in die Auswertung der Rechnungsabschlüsse der kommunalen Haushalte der Schulträger ein, die im Jahr 2012 vorliegen wird. Diese wird Grundlage für die Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2013 sein, so dass die Mehraufwendungen im Rahmen der pauschalierten Berechnungssystematik nachträglich ausgeglichen werden.

Die schriftliche und mündliche Abiturprüfung 2012

Auch in der Sondersituation 2012 kann der übliche Zeitrahmen für die schriftliche und mündliche Abiturprüfung gewahrt bleiben.

Der Zeitraum der schriftlichen Abiturprüfung 2012 liegt unmittelbar vor den Osterferien, zwischen dem 20. und 27. März 2012 und bezieht ausnahmsweise einen Samstag (24. März 2012) als Prüfungstag ein. Um die Gymnasien während der schriftlichen Abiturprüfung 2012 nicht noch zusätzlich zu belasten, wird der Anmeldetermin für die weiterführenden Schulen außerhalb dieses Zeitraums auf den 28. und 29. März gelegt. Außerdem wird den Gymnasien empfohlen, für die Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung 2012 möglichst große Räume (Aula, Sporthalle) zu organisieren, um die Anzahl der Aufsicht führenden Lehrkräfte und damit den entstehenden Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten.

Die mündliche Abiturprüfung 2012 liegt nach den Pfingstferien, zwischen dem 12. Juni und dem 29. Juni 2012. Angesichts der erhöhten Zahl der mündlichen Prüfungen wird der üblicherweise zweiwöchige Prüfungszeitraum um vier Tage erweitert. Grundsätzlich wird den Gymnasien empfohlen, die Schülerinnen und Schüler der gemeinsamen Kursstufe verstärkt für die Wahl des Seminarkurses zu gewinnen und so die Anzahl der mündlichen Prüfungen 2012 zu reduzieren.

Die Ausgabe der Abiturzeugnisse erfolgt spätestens am Freitag, 29. Juni 2012.

Trotz der erhöhten Anzahl von Abiturientinnen und Abiturienten soll die Abiturprüfung 2012 "so normal wie möglich" gestaltet und Unterrichtsausfall so weit wie möglich vermieden werden. Einerseits wird wie in jeder Abiturprüfung auch im Jahr 2012 das bewährte dreistufige Korrekturverfahren durchgeführt. Uneingeschränkt und im bestehenden Umfang beibehalten wird auch die eingeführte Regelung hinsichtlich der Korrekturtage für die betroffenen Lehrkräfte. Zur Entlastung der Erstkorrektoren sind die drei Tage nach Abschluss der schriftlichen Abiturprüfung bis zum Beginn der Osterferien, also der 28., 29. und 30. März 2012, für die Abiturienten unterrichtsfrei. Die Organisation der Korrekturtage wird dem Management der Schulen überlassen. Es bietet sich aber an, in diesen für die Abiturienten unterrichtsfreien Zeitraum die Korrekturtage zu legen.

Für die Zweitkorrektur sind bis zu drei Korrekturtage vorgesehen. Den Schulen wird empfohlen, in eigener Verantwortung im Abitur 2012 ausnahmsweise zwei verbindliche Termine für Korrekturtage festzulegen; in Einzelfällen kommt bei besonders belasteten Lehrkräften ein individuell in Absprache mit der Schulleitung festgelegter Korrekturtag dazu. Die Schulen gewinnen durch die beiden verbindlichen Korrekturtage Planungssicherheit. Ein längerer Zeitraum mit Unterrichtsausfall aufgrund von Korrekturtagen wird vermieden. Eine solche Lösung vor Ort setzt eine regionale Abstimmung der Gymnasien und die Einbeziehung der Gremien, insbesondere des Elternbeirats, voraus. Die Gestaltung des Unterrichts während der beiden verbindlichen Korrekturtage liegt in der Verantwortung der Schule.
Bei der Drittkorrektur wird die eingeführte Regelung beibehalten; der Drittkorrektor erhält in Absprache mit der Schulleitung bis zu zwei Korrekturtage.

Die Schulen werden gebeten, sich bei der Planung des Unterrichts im gesamten Abiturzeitraum 2012 eng mit den Eltern abzustimmen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen für die Schulen

In der Zeit der gemeinsamen Kursstufe und des Abiturs 2012 werden weitere Entlastungen für die allgemein bildenden Gymnasien geschaffen.

So wird die gymnasiale Lehrerfortbildung die besonderen Bedingungen an den Schulen in der gemeinsamen Kursstufe berücksichtigen. Die im Rahmen der Fortbildungen zum kompetenzorientierten Unterricht vorgesehenen zentralen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen werden im Zeitraum der gemeinsamen Kursstufe gestreckt. Der Abiturzeitraum 2012, also die erste Hälfte des Kalenderjahres 2012, wird von gymnasialen Fortbildungen weitgehend freigehalten.

In allen Fächern mit Schwerpunktthemen in der schriftlichen Abiturprüfung ist in gewissen Abständen ein Wechsel der Schwerpunktthemen üblich. Während der gemeinsamen Kursstufe sollen sich die Lehrkräfte aber nach Möglichkeit weder in neue Abiturthemen einarbeiten noch je nach Jahrgangsstufen verschiedene Abiturthemen unterrichten müssen. Deshalb wird ein solcher Schwerpunktthemenwechsel im Abitur 2013 nach Möglichkeit vermieden; in allen Fächern außer in den Fächern Sport und Religion werden die Schwerpunktthemen 2012 im Abitur 2013 fortgeschrieben.


Schriftliche Abiturprüfung 2012: Verlässliches Format und inhaltliche Entlastung

Grundlage für die schriftliche Abiturprüfung 2012 sind die curricularen Schnittmengen; das heißt, inhaltlich findet einmalig für den Doppelabiturjahrgang eine Entlastung statt, weil in der Schriftlichen Abiturprüfung 2012 alle Inhalte wegfallen, die nicht sowohl im Kursstufenplan 2001 als auch im Bildungsplan 2004 enthalten sind.

Nach wie vor gibt es in den üblichen Fächern die Schwerpunktthemen für die schriftliche Abiturprüfung; sie werden in der Kursstufe gemeinsam bis zur schriftlichen Abiturprüfung in den Kursen erarbeitet.

Im Rahmen des Kursstufenplans 2001 wird die schriftliche Abiturprüfung seit Jahren hin auf eine offene Fragestellung, auf Kompetenzorientierung, auf eine exemplarische Aufgabenstellung weiterentwickelt; die schriftliche Abiturprüfung 2012 wird sich organisch in diesen Weg einfügen.

Deshalb kann das Kultusministerium versichern, dass keiner der beiden Jahrgänge, G8 oder G9, bevorzugt oder benachteiligt sein wird!


Folgefragen des Abiturjahrgangs 2012: Studienplätze, Plätze im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Plätze im Wehr- und Zivildienst, Ausbildungsplätze

Nach der Prognose des Statistischen Landesamts 2007 ist im Jahr 2012 mit rund 56.900 Schulabgängerinnen und -abgängern aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen mit allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife zu rechnen. Im Vergleich zu 2011, in dem rund 34.000 Schulabgängerinnen und -abgänger erwartet werden, erhöht sich damit die Zahl landesweit voraussichtlich um rund 22.900.
Insgesamt werden im Jahr 2012 aus den allgemein bildenden und den beruflichen Schulen 71.100 Schulabgänger mit allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife erwartet (Vorjahreswert im Jahr 2011: 48.600).

Im Jahre 2012 werden außer in Baden-Württemberg nur in den Ländern Brandenburg und Hessen (1. Etappe) sowie in der Hansestadt Bremen zwei Jahrgänge zum Abitur geführt.

In einer Interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Kultusministeriums mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden derzeit Folgefragen des doppelten Abiturjahrgangs 2012 wie Verdrängungsprozesse zulasten von Real- und Hauptschülerinnen und -schülern beim Wettbewerb um Ausbildungsplätze im dualen System, Auswirkungen auf die Zahl der Ausbildungsplätze und auf die duale Ausbildung sowie auf die Plätze im Wehr- und Zivildienst, im freiwilligen sozialen Jahr und im freiwilligen ökologischen Jahr aufgearbeitet.

Bei Wehr- und Zivildienst besteht kein Handlungsbedarf, die Zahl der Plätze reicht der Prognose nach aus; derzeit bleiben viele Plätze im Zivildienst bereits unbesetzt.

In der Frage der Studienplätze ist im Rahmen des Ausbauprogramms "Hochschule 2012" (Ministerratsbeschluss vom 12. Dezember 2005) bereits Vorsorge getroffen worden, dass die Abiturientinnen und Abiturienten des Jahrgangs 2012 nicht benachteiligt werden.

Baden-Württemberg hat sich als erstes Bundesland intensiv mit dem Thema wachsender Studienberechtigtenzahlen und dem gleichzeitig auf dem Arbeitsmarkt drohenden Fachkräftemangel auseinandergesetzt und konkrete Maßnahmen eingeleitet. Für die Landesregierung gibt es keine Alternative zum Ausbau der Hochschulen. Aus diesem Grunde wurde das Ausbauprogramm "Hochschule 2012" entwickelt. Mit der schrittweisen Schaffung von 16.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen von 2007 bis zum Jahr 2012 sichert das Land die Chancen der nachwachsenden Generation zur Aufnahme eines qualitativ hochwertigen Studiums an einer der Landeshochschulen (einschließlich der Dualen Hochschulen, die aus den Berufsakademien hervorgegangen sind). Da sich die Erweiterung des Studienplatzangebots an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientiert, trägt das Land gleichzeitig dazu bei, dass der sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in den nächsten beiden Jahrzehnten abzeichnende Fachkräftebedarf gesichert werden kann.

Zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe stellte das Land im Doppelhaushalt 2007/2008 insgesamt 60 Mio. Euro bereit, mit denen die Einrichtung von insgesamt rund 5.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen bis Ende des Jahres 2008 gefördert wurde. Der Entwurf des Staatshaushaltsplans 2009 sieht für das Ausbauprogramm "Hochschule 2012" weitere 65 Mio. Euro vor, mit denen sowohl die Ausbaumaßnahmen der Jahre 2007 und 2008 weiterfinanziert werden, zum anderen aber weitere 3.500 neue Studienanfängerplätze landesweit eingerichtet werden können. Ende 2009 stehen damit über 8.500 zusätzliche Studienanfängerplätze zur Verfügung, das ist mehr als die Hälfte der rund 16.000 geplanten zusätzlichen Studienanfängerplätze. Berechnungsgrundlage ist dabei eine hundertprozentige Eigenversorgung, das heißt, wer in Baden-Württemberg sein Studium aufnehmen will, wird dies tun können.

Weitere Informationen zum Ausbauprogramm "Hochschule 2012" finden Sie auf dem Internetauftrit des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.