Berufsoberschule (BOS)
Die Berufsoberschule ist untergliedert in die
- Mittelstufe und die
- Oberstufe.
Mittelstufe (BAS)
Die Mittelstufe der Berufsoberschule wird als Berufsaufbauschule (BAS) bezeichnet. Sie gliedert sich in folgende Typen:
- gewerblich-technische;
- kaufmännische;
- hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische und
- landwirtschaftliche.
Nach einjährigem Besuch dieser Vollzeitschulform können Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) erwerben.
Aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erhalten die Besucher dieser Schulform eine insbesondere auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet erweiterte Allgemeinbildung und werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet.
Aufnahmevoraussetzungen in die Mittelstufe der Berufsoberschule
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand;
- Abschlusszeugnis der Berufsschule;
- alternativ:
- Abschlusszeugnis einer einjährigen Berufsfachschule
- Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt ; - Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs oder eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann;
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern).
Oberstufe (BOS)
Die Oberstufe der Berufsoberschule (BOS) gliedert sich in folgende Richtungen:
- Sozialwesen (Berufsoberschule für Sozialwesen, SO);
- Technik (Technische Oberschule, TO);
- Wirtschaft (Wirtschaftsoberschule, WO).
Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre in Vollzeitform. Besonders befähigte junge Menschen mit Fachhochschulreife können unter bestimmten Bedingungen direkt in das zweite Jahr einsteigen.
Die Oberstufe der Berufsoberschule bietet die Chance, auf dem zweiten Bildungsweg bis zur fachgebundenen Hochschulreife beziehungsweise in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache bis zur allgemeinen Hochschulreife zu gelangen. Die Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Für die Aufnahme in die Berufsoberschule besteht keine Begrenzung des Lebensalters.
Aufnahmevoraussetzungen in Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule
1. Berufliche Qualifikation, diese wird nachgewiesen durch:
- eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder gleichgestellte Berufserfahrung und
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand
2. Schulische Qualifikation: Mittlerer Bildungsabschluss / Mittlere Reife, diese kann nachgewiesen werden durch:
- Realschulabschluss, Fachschulreife, Abschluss nach der Klasse 10 der Hauptschule oder Werkrealschule, oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) bzw. oder in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums (G8).
- Die schulische Qualifikation erfordert einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und ein in der Rechtsverordnung festgelegtes naturwissenschaftliches Fach, wobei in jedem Fach mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss.
- Für alle, die diese Noten nicht erreicht haben, sowie für alle Absolventen des "9 + 3" Modells gilt: Sofern in der Klasse noch Schülerplätze frei sind, können diese Bewerber nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.

