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20.02.2015

Baden-Württemberg regelt Schulbauförderung neu

Kultusminister Stoch: „Mit den neuen Richtlinien unterstützen wir, dass moderne pädagogische Konzepte in unseren Schulen umgesetzt werden können.“

Das Kultusministerium setzt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft. „Die Weiterentwicklung unserer Schullandschaft und die Einführung neuer pädagogischer Konzepte sind auch mit veränderten Anforderungen an ein modernes Schulgebäude verbunden. Mit dieser neuen Verwaltungsvorschrift schaffen wir die notwendige Flexibilität und unterstützen die Schulträger bei dieser Herausforderung", sagt Kultusminister Andreas Stoch.

Die neue Verwaltungsvorschrift für die Schulbauförderung enthält Verbesserungen für die Kommunen, wie beispielsweise flexiblere Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Raumbedarfs und zusätzlich förderfähige Flächen durch Zuschläge für Inklusion. Eine wesentliche Neuregelung ist, dass jetzt grundsätzlich auch Umbaumaßnahmen gefördert werden können, die keinen zusätzlichen Schulraum schaffen. Auch Lehrerarbeitsplätze gelten nach der neuen Verwaltungsvorschrift erstmalig als förderfähig. Die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, die geltenden Kostenrichtwerte anzuheben, wurde in der Neufassung ebenfalls aufgegriffen. Mit Blick auf die Entwicklung des Baupreisindexes hat das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft einer Anhebung der Kostenrichtwerte von 15 Prozent zugestimmt.

Im Koalitionsvertrag formulierten die Regierungsfraktionen das Ziel, die Schulbauförderungsrichtlinien gemeinsam mit den Schulträgern an die Erfordernisse einer modernen Pädagogik unter besonderer Berücksichtigung der Ganztagsschule und inklusiver Schulentwicklung anzupassen. Nachdem die Gemeinschaftsschule im Schulgesetz verankert worden war, hatte das Kultusministerium im Sommer 2012 eine Kommission ins Leben gerufen, die fachliche Expertise für eine Überarbeitung der Schulbauförderungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung stellen sollte. In dieser Kommission waren neben den am Schulbau Beteiligten (etwa Schulen, Architekten, Eltern, Lehrer u.a.) die Kommunen als Schulträger über die Kommunalen Landesverbände sowie Lehrerverbände und Gewerkschaften vertreten.

Weitere Informationen
Der Bau von Schulgebäuden und die Schaffung des erforderlichen Schulraums sind Aufgaben der kommunalen Schulträger. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst im Rahmen der Schulbauförderung Baumaßnahmen von Kommunen. Grundsätzlich gilt bei der Landesförderung, dass die Schulträger einen Regelzuschuss in Höhe von 33 Prozent des als förderfähig anerkannten zuschussfähigen Bauaufwands erhalten. Hinzu kommt ggf. ein weiterer Zuschuss, wenn die Kommune Schulraum auch für auswärtige Schülerinnen und Schüler schafft. Förderfähig sind bei Vorliegen der Voraussetzungen schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten.

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